Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot trotz wirtschaftlicher Härte
In der vorliegenden Entscheidung wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Fahrverbot trotz wirtschaftlicher Härte für den Betroffenen verhängt werden kann.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 66 OWi 1511 Js-OWi 12316/20 (267/20) >>>
Beschleunigung über die Grenze hinaus
Der Beschuldigte wurde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 153 km/h, abzüglich einer Toleranz von 5 km/h, verurteilt. Diese Messung wurde durch ein korrekt funktionierendes und nach Bedienungsanleitung betriebenes Messgerät vorgenommen. Der Beschuldigte hat selbst durch seinen Verteidiger seine Fahrverantwortung anerkannt. Es wurde betont, dass sowohl die Position des Messgeräts als auch die angemessene Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung dem Gericht bekannt waren.
Wirtschaftliche Umstände und das Fahrverbot
Der Betroffene argumentierte, dass das Fahrverbot eine übermäßige Härte darstellen würde. Er verwies dabei auf seine beruflichen Verpflichtungen und seine finanzielle Verantwortung für die Kinder aus seiner früheren Ehe. Die Ausführungen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen waren jedoch sehr lückenhaft. Darüber hinaus zeigten die Kontoauszüge sowohl hohe Barein- als auch Auszahlungen, die nicht weiter erklärt wurden.
Unklarheit der finanziellen Situation
Obwohl der Kontostand des Beschuldigten im Minus war, konnten die Gründe dafür aufgrund fehlender Informationen nicht festgestellt werden. Der Beschuldigte versicherte nicht, dass seine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen vollständig seien. Vor diesem Hintergrund war es dem Gericht nicht möglich, eine wirtschaftliche Überforderung durch das Fahrverbot festzustellen.
Urteilsfindung und Gründe
Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, der wiederholten Beschilderung und des schlechten Straßenzustands wurde die Verkehrsordnungswidrigkeit als grob eingestuft. Der Beschuldigte konnte keine erheblichen Gründe vorbringen, die gegen ein Fahrverbot sprächen. Zudem konnte aus dem Geschäftszweck der GbR keine persönliche Fahrverpflichtung abgeleitet werden. Die Fahrten schienen hauptsächlich kurze Strecken in Berlin zu betreffen, was die Notwendigkeit eines Autos infrage stellte.
Insgesamt urteilte das Gericht, dass das Fahrverbot wirksam wird, sobald der Führerschein nach Rechtskraft der Entscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch vier Monate nach Eint[…]