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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung bei Homeoffice aus Urlaubsland bei eigenmächtiger Urlaubsnahme

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Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung und Fernarbeit aus Ausland
Im Mittelpunkt des vorliegenden Falls steht ein Arbeitnehmer, der eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung und Homeoffice aus dem Ausland veranlasste, was zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber führte. Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um eine weltweit operierende Personalvermittlerin und Dienstleisterin. Der Arbeitnehmer war bei diesem Unternehmen als Senior Project Manager Implementation tätig. Das Hauptproblem in diesem Fall ist die Frage, ob die Handlungen des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 707/19 >>>

Missachtung der Arbeitspflichten und eigenmächtige Handlungen
Die Situation spitzte sich zu, als der Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub verlängerte und dann, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers, von Thailand aus arbeitete. Dies war trotz seiner vorherigen gelegentlichen Arbeit im Homeoffice ein bemerkenswerter Schritt, da er gegen die ausdrücklichen Vertragsklauseln verstieß. Insbesondere wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, dass Änderungen bezüglich des Arbeitsortes die vorherige Zustimmung des Arbeitgebers erfordern.
Betrachtung der Arbeitssicherheit und Versicherungsschutz
Ein weiteres wesentliches Element des Falles war die Frage der Arbeitssicherheit und des Versicherungsschutzes. Der Arbeitgeber argumentierte, dass er nicht in der Lage sei, die Arbeitssicherheit des Arbeitnehmers in Thailand zu gewährleisten, und dass kein Versicherungsschutz bestand. Dies ist besonders relevant, da die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten.
Verweigerung der Arbeitnehmerpflichten und Kündigungsrecht
Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hatte, indem er eigenmächtig seinen Urlaub verlängerte und aus dem Ausland arbeitete. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers sein Direktionsrecht verloren hatte, was die fristlose Kündigung rechtfertigte.
Gesamtergebnis: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Das Gericht stellte klar, dass auch wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit großzügig Homeoffice ermöglicht hatte, dies nicht bedeutet, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, ohne vorheri[…]


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