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Nachlasspflegschaft – Anordnung bei Ungewissheit über Annahme der Erbschaft

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Veränderung der Nachlasspflegschaftsanordnung: Klarstellung der Verantwortlichkeiten im Erbrecht
Das Berliner Kammergericht (Az.: 19 W 120/21) hat am 2. September 2021 über einen Fall entschieden, in dem es um die Rolle der Nachlasspflegschaft bei der Klärung von Vermietungsangelegenheiten im Kontext des Erbrechts ging. Zentrales Element der Verhandlung war die Auseinandersetzung um die rechtlichen Implikationen der Ausübung einer Nachlasspflegschaft und deren Auswirkung auf die Abwicklung eines Mietverhältnisses in der Nachlassangelegenheit. Der Fall, den das Gericht zu klären hatte, betraf einen Erbfall, bei dem ein Erbe seine Erbschaft ausschlug und der Nachlass einen Mietvertrag beinhaltete.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 W 120/21 >>>

Nachlasspflegschaft und Mietschulden
Die Klägerin, eine Gläubigerin des Erblassers, stellte den Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft mit dem Ziel, das bestehende Mietverhältnis mit dem Erblasser zu beenden und die Mietwohnung zu beräumen. Zudem wollte sie ausstehende Mietforderungen geltend machen. Die Gläubigerin verwies darauf, dass Mietschulden in Höhe von 4.889,93 EUR bestanden (Stand November 2020). Das Amtsgericht Charlottenburg hatte diesen Antrag ursprünglich zurückgewiesen, da seiner Meinung nach keine Unklarheit über die Erbschaft vorlag und der Vermieter auf sein Vermieterpfandrecht hingewiesen wurde.
Beschwerde und Urteilsänderung
Die Gläubigerin legte daraufhin Beschwerde ein und erhielt nun Unterstützung vom Kammergericht Berlin. Das Gericht stellte klar, dass das Nachlassgericht nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses befugt ist. Die Entscheidung betonte auch, dass der Verweis auf das Vermieterpfandrecht und eine „Freigabe“ der Wohnung nicht ausreicht, um das beschriebene Rechtsschutzbedürfnis entfallen zu lassen. Demzufolge hat der Vermieter ein Recht darauf, bestehende Ansprüche rechtskonform durchzusetzen.
Anordnung der Nachlasspflegschaft
Das Gericht änderte den ursprünglichen Beschluss dahingehend, dass eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis „Räumung und Abwicklung des Mietverhältnisses“ angeordnet wurde. Die Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers übertrug das Gericht dem Nachlassgericht.
Auswirkungen auf das Erbrecht
Dieses Urteil liefert wichtige Präzedenzfälle für die Handhabung von Nachlassangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf die Rolle der Nachlasspflegschaft und ihre Befugnisse hinsichtlich[…]


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