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Kasko-Versicherungsvertrag – Nichtigkeit wenn Fahrzeug nicht zugelassen werden darf

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Versicherungsvertrag und Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs: Eine Prüfung durch das OLG Celle
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte kürzlich über die Frage zu entscheiden, ob ein Kasko-Versicherungsvertrag nichtig ist, wenn das versicherte Fahrzeug nicht zugelassen werden darf. Der Fall betraf ein Motorrad, das unter einem bestimmten amtlichen Kennzeichen zugelassen war und auf dessen Wiederbeschaffungswert die Klägerin Anspruch erhob.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 109/22 >>>

Die Hauptproblematik im Fall
Im Kern dreht sich der Sachverhalt um das Versicherungsrecht und die zugehörigen Rahmenbedingungen. Relevant ist hierbei die Frage, ob ein Kasko-Versicherungsvertrag wirksam abgeschlossen werden kann, obwohl das versicherte Kraftfahrzeug keine Zulassung erhält. Insbesondere geht es darum, ob der Halter des Fahrzeugs, der vorsätzlich handelt, dennoch auf den Schutz gegen Vermögensschäden vertrauen kann, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung des Fahrzeugs ergeben könnten.
Die Auslegung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Das OLG Celle widerlegt diese Annahme, indem es auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) verweist. In den AKB des Beklagten wird deutlich gemacht, dass der Versicherungsvertrag auch bei vorübergehender Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs weiterbesteht.
Die Rolle der Diebstahlsversicherung und Beweisführung
Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Fall betrifft die Diebstahlsversicherung und die Beweisführung hinsichtlich der Entwendung des Fahrzeugs. Demnach muss der Versicherungsnehmer den Beweis erbringen, dass ein Sachverhalt vorliegt, der mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Diebstahlsentwendung schließen lässt. Die Lebenserfahrung und die Vorlage von Beweisanzeichen, die das äußere Bild eines versicherten Diebstahls nahelegen, sind hier entscheidend.
Die Rolle der Vertraglichen Obliegenheit des Versicherungsnehmers
Laut § 28 Abs. 2 VVG ist der Versicherer von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende vertragliche Pflicht vorsätzlich verletzt hat. Im vorliegenden Fall konnte die Klägerin nicht alle zum Motorrad gehörenden Schlüssel vorlegen, was zu Auffälligkeiten führte. Trotzdem hinderte dies das Gericht nicht an der Überzeugungsbildung, die zur Verurteilung führte.

Der Fall wirft wichtige Fragen zum Versicherungsrecht und zur Beweisführ[…]


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