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Rechtsanwälte Kotz GbR

Behinderung eines Rettungswagens bei Schwerverletzten

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Rettungsdienstbehinderung und Beleidigung: Strafmaß für verantwortungslose Verhaltensweisen
Im Zentrum dieses Falles steht ein Angeklagter, der sich während eines medizinischen Notfalls abweisend und störend verhielt. Dies führte zu seiner Anklage und Verurteilung aufgrund von Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, in Tatmehrheit mit Beleidigung und falscher Verdächtigung. Dabei hat der Mann sich besonders rücksichtslos gegenüber den Rettungskräften verhalten, die versuchten, einer schwer verletzten Frau zu helfen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 65 Ds – 70 Js 518/20 – 115/20 >>>

Behinderung des Rettungsweges und Auseinandersetzung mit Einsatzkräften
Die erste Handlung des Angeklagten, die zu seiner Verurteilung führte, bestand darin, einen Rettungswagen während eines Einsatzes zu behindern. Dies geschah, indem der Mann sein Fahrzeug in einer Engstelle abstellte und die Tür öffnete, was das Fortkommen des Rettungswagens verhinderte. Trotz des deutlich sichtbaren Blaulichts und der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort, hat der Mann die Rettungsaktion erheblich verzögert. Die Rettungskräfte äußerten ihren Unmut und Frust über dieses Verhalten, welches die Beginn der lebensrettenden Maßnahmen behinderte.
Unangemessene Aussagen und falsche Anschuldigungen
Der Angeklagte äußerte sich nicht nur störend, sondern auch beleidigend gegenüber den Ersthelfern. Sein Verhalten und seine Aussagen wurden als völlig unangemessen und unethisch angesehen, insbesondere unter Berücksichtigung der ernsten Situation, in der sich die verunfallte Frau befand. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte trotz des Wissens über die Schwere der Kopfverletzung der Frau, seine beleidigenden Aussagen fortsetzte. Darüber hinaus war er der falschen Verdächtigung schuldig.
Juristische Prüfung und Strafmaß
Das Gericht prüfte den Sachverhalt und die Rechtslage sorgfältig und kam zu dem Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten eine ernsthafte Straftat darstellt. Die Einschätzung des Gerichts berücksichtigte sowohl das Verhalten des Angeklagten während des Vorfalls als auch seine Motivation und die daraus resultierenden Konsequenzen. Nach Abwägung aller relevanten Faktoren wurde der Angeklagte zu einer Gesamtstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Zusätzlich zur Strafe verhängte das Gericht ein viermonatiges Fahrverbot gegen den Angeklagten. […]


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