Fahrerlaubnisentziehung Trotz Unbewussten Drogenkonsums: Juristische Grauzone
In einem kürzlich ergangenen Urteil wurden wir Zeugen eines bemerkenswerten Falls, der zahlreiche juristische und ethische Fragen aufwirft. Es geht um eine junge Frau, geboren 1996, die gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis kämpft. Die Hauptproblematik liegt hierbei in dem Umstand, dass sie möglicherweise ohne ihr Wissen Drogen konsumiert haben könnte, was schließlich zur Entziehung ihrer Fahrerlaubnis führte. In der Gerichtsverhandlung kam zur Sprache, dass an dem betreffenden Abend Drogen in Getränke gemischt wurden, sowohl mit als auch ohne Einverständnis der betroffenen Parteien.
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Der Fall: Drogenkonsum auf einer Party
Die Klägerin argumentiert, dass sie unbewusst Betäubungsmittel konsumiert haben könnte, da sie von Getränken getrunken hat, in die möglicherweiseDrogen gemischt wurden. Es sei also durchaus denkbar, dass sie ungewollt und unbewusst Drogen konsumiert hat. Dennoch wurde ihre Fahrerlaubnis entzogen.
Juristischer Kontext: Fahrerlaubnisentziehung und die Rolle des Verwaltungsaktes
Gemäß § 46 BremVwVfG kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes – wie der Entziehung der Fahrerlaubnis – nicht allein aufgrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften erfolgen, sofern klar ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat. In diesem Fall war die Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung eine gebundene Entscheidung, die nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde lag.
Der Beweis: Unbewusster Drogenkonsum
Ein wichtiger Aspekt in diesem Verfahren war die Darstellung eines detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalts, der den behaupteten Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt. In dieser Hinsicht sind nicht nur die Aussagen des Betroffenen zu berücksichtigen, sondern auch Zeugenaussagen, Angaben gegenüber der Polizei und eidesstattliche Versicherungen Dritter.
Die Widersprüche: Ungereimtheiten im Vorbringen
Entscheidend gegen einen unbewussten Drogenkonsum sprechen allerdings Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen der Klägerin sowie der befragten Zeugen. Insbesondere spielten dabei die Auffindung von Drogen in der Winterjacke und im Fahrzeug der Klägerin eine Rolle, wobei die Klägerin argumentierte, die Winterjacke gehöre nic[…]