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D&O-Versicherung bei GmbH – Eintrittspflicht in Zweipersonen-Gesellschaft

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Streit um D & O Versicherungsansprüche: LG Bielefeld weist Klage von ehemaligen Geschäftsführern ab
Im Zentrum des vom Landgericht Bielefeld entschiedenen Falls steht eine D & O Versicherung (Directors‘ and Officers‘ Liability Insurance). Diese bietet Führungskräften eines Unternehmens Schutz gegen Haftungsansprüche, die aus ihrer Tätigkeit resultieren können. Die klagenden Geschäftsführer, die ihre Anteile an der I. GmbH verkauft und danach ihre Positionen aufgegeben haben, verlangten Leistungen aus der D & O Versicherung. Doch das Gericht wies die Klage ab.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 301/19 >>>

Kontext des Rechtsstreits
Die Kläger waren bis zum 19. Januar 2017 Geschäftsführer der I. GmbH und zugleich deren einzige Gesellschafter. Mit einem Notarvertrag vom 12. Januar 2017 verkauften sie ihre Geschäftsanteile an die K. GmbH. Nach erfolgter Anteilsübertragung wurde die I. GmbH mit der K A. GmbH verschmolzen. Die Beklagte, ein Versicherungsunternehmen, hatte mit der I. GmbH, die Versicherungsnehmerin, zugunsten der Kläger eine D & O Versicherung abgeschlossen, die bis zum 1. Januar 2018 Gültigkeit hatte.
Problemstellung: Vertrag, Krankheit und Kündigung
Als Geschäftsführer der I. GmbH hatten die Kläger mit Herrn O. einen sogenannten „Beratervertrag“ abgeschlossen. Herr O. sollte als unabhängiger, selbstständiger Berater für die I. GmbH arbeiten. Nachdem Herr O. erkrankte und infolge seiner Erkrankung langfristig nicht in der Lage war, seine Tätigkeit fortzuführen, kündigten die Kläger das Vertragsverhältnis. Gegen diese Kündigung wehrte sich Herr O. erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Infolgedessen wurde die I. GmbH zur Zahlung von Arbeitsentgelt verurteilt, und es wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
Urteilsbegründung und Folgen
Das Landgericht Bielefeld wies die Klage der ehemaligen Geschäftsführer ab und legte ihnen die Kosten des Rechtsstreits auf. Die ehemaligen Geschäftsführer wollten Ansprüche aus der D & O Versicherung geltend machen, die sie als versicherte Personen für die I. GmbH abgeschlossen hatten. Doch ihre Klage fand kein Gehör. Das Gericht setzte den Streitwert auf 167.475,47 EUR fest und machte das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Komplexität[…]


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