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Mietminderung im Gewerbemietrecht: Wann und wie ist sie möglich?

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Die Mietminderung ist im Mietrecht ein wichtiges Instrument, wenn ein Mieter unter Mängeln an dem Mietobjekt zu leiden hat. Dies ist im sogenannten Privatmietrecht jedoch nur dann möglich, wenn der Vermieter diese Mängel zu verantworten hat. Das gewerbliche Mietrecht sieht ebenfalls die Möglichkeit der Mietminderung vor, allerdings unterscheidet sich das gewerbliche Mietrecht in einigen Punkten von dem Privatmietrecht. Hier in diesem Artikel können Sie erfahren, auf welcher Grundlage das Gewerbemietrecht beruht und wie die Mietminderung genau definiert wird. Zudem lesen Sie auch, unter welchen Voraussetzungen eine Mietminderung im Gewerbemietrecht möglich ist und welche Schritte der Mieter hierfür durchführen muss.

Grundlagen des Gewerbemietrechts
Gewerbemieter können bei Mietmängeln die Miete mindern. Der Prozess beinhaltet Mängelidentifizierung, Vermieterbenachrichtigung und Mängelbeseitigungsforderung. Fachkundige Beratung ist empfehlenswert. (Symbolfoto: Mangostar/Shutterstock.com)

Die rechtliche Grundlage für das Gewerbemietrecht stellt, ähnlich wie bei dem Privatmietrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar. Der Gesetzgeber in Deutschland kennt zwar kein eigenständiges Mietrecht für das Gewerbe, allerdings unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der beiden Mietrechtsarten voneinander. So steht unter anderem der Schutz von dem Mieter bei dem Gewerbemietrecht nicht so stark im Vordergrund, wie es bei privaten Mietern der Fall ist. Der Gewerbemietvertrag kann dementsprechend erheblich freier zwischen einem Gewerbetreibenden / Unternehmen und einem Vermieter gestaltet werden. Es gibt aber dennoch gewisse Rechte, die einem Unternehmen als Mieter gesetzlich zustehen. Der Konkurrenzschutz sei an dieser Stelle ebenso genannt, wie das Recht auf eine Mietminderung.
Was ist eine Mietminderung?
Unter der Bezeichnung Mietminderung wird eine einseitig ausgeführte Maßnahme eines Mieters verstanden, mit der die Höhe der Mietzahlung an den Vermieter gekürzt wird. Dies geschieht aufgrund eines Mangels an einem Mietobjekt, sofern der Vermieter diesen Mangel zu verschulden hat. In der gängigen Praxis kann der Ausfall einer Heizung in einem Bürogebäude ein triftiger Grund für eine Mietminderung sein, wenn der Vermieter die Schadensu[…]


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