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Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung

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Urteil zum Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung vor Gericht
In diesem bemerkenswerten Fall wird über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt. Konkret geht es um den Vorwurf der sexuellen Belästigung, der gegen einen Arbeitnehmer erhoben wurde. Die Kernfrage, die das Gericht zu entscheiden hatte, war, ob das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos oder ordnungsgemäß gekündigt werden sollte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 109/20 >>>

Strittige Kündigung und Forderung nach Weiterbeschäftigung
Die Hauptstreitpunkte des Rechtsstreits drehten sich darum, ob das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung aufgelöst worden war. Des Weiteren wurde diskutiert, ob der gekündigte Arbeitnehmer, der die Position des Teamleiters innehatte, eine Weiterbeschäftigung verlangen konnte.
Vertragsverletzung und Wahrheitsfindung
Das Gericht musste in diesem Fall strenge Anforderungen an die Überprüfung der behaupteten Vertragsverletzung stellen. Bei der Wahrheitsfindung ging es darum, ob das Verhalten des Arbeitnehmers als rechtswidrige Vertragsverletzung angesehen werden konnte. Hierbei mussten alle Prozessgesetze und Verfahrensergebnisse gewissenhaft und vernünftig beachtet und gewürdigt werden.
Abwägung der Interessen und sexuelle Belästigung
Im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre. Trotz der Anschuldigungen der sexuellen Belästigung zeigte das Verhalten des Arbeitnehmers keine eskalierende Tendenz. Dessen langes Beschäftigungsverhältnis und fortgeschrittenes Alter wurden in der Interessenabwägung berücksichtigt.
Urteilsfindung und Ergebnis
Die finale Entscheidung des Gerichts stellte fest, dass eine außerordentliche Kündigung nur dann in Betracht kommt, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Nach umfassender Interessenabwägung überwog das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers an einer sofortigen Beendigung.

Durch dieses Urteil wird die Rechtsprechung in Fällen von sexuelle[…]


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