Landgericht Oldenburg: Urteil zugunsten des Klägers im Versicherungsfall
Das Landgericht Oldenburg hat in einem viel beachteten Urteil eine Entscheidung im Versicherungsrecht getroffen. Das Gericht befasste sich mit einem Fall, bei dem ein Fahrzeug gestohlen wurde, nachdem der Kläger es in einem Autohaus abgestellt und den Schlüssel in den Briefkasten geworfen hatte. Die Versicherung zahlte einen Teil des Schadens, reduzierte jedoch die Leistung um 25 Prozent, da sie dem Kläger grobe Fahrlässigkeit vorwarf.
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Keine grobe Fahrlässigkeit beim Einwurf des Schlüssels in gesicherten Briefkasten
Der Kläger argumentierte erfolgreich, dass der Einwurf des Fahrzeugschlüssels in einen gesicherten Briefkasten keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Das Gericht folgte seiner Argumentation und betonte, dass der Briefkasten im geschützten Eingangsbereich des Autohauses lag und keine äußeren Umstände auf eine leichte Entwendung des Schlüssels hindeuteten.
Gericht stützt sich auf äußeres Bild und Zeugenaussage
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung des Fahrzeugs überzeugend dargelegt und bewiesen hat. Eine Zeugenaussage einer Begleitperson des Klägers unterstützte diese Darstellung. Aufgrund dieser Beweise verurteilte das Gericht die Versicherung zur Zahlung des restlichen Schadensbetrags an den Kläger.
Kein Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten
Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger keinen Anspruch auf Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten hat. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, wenn eine Sicherheitsleistung erbracht wird.
Auswirkungen auf ähnliche Versicherungsfälle und Position der Versicherungsnehmer
Das Urteil des Landgerichts Oldenburg hat weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle im Versicherungsrecht. Es verdeutlicht, dass eine genaue Prüfung der individuellen Umstände erforderlich ist, um grobe Fahrlässigkeit festzustellen. Die Entscheidung stärkt die Position der Versicherungsnehmer und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse der Situation vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Das vorliegende Urteil
LG Oldenburg – Az.: 13 O 688/20 – Urteil vom 14.10.2020
1. Die[…]