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Absolute Fahruntüchtigkeit bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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Alkohol am Steuer eines E-Scooters: Die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis
Das Gerichtsverfahren dreht sich um einen Fall von Trunkenheit im Verkehr, bei dem der Angeklagte unter dem Einfluss von Alkohol einen E-Scooter fuhr. Das Landgericht Köln hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die nach dem Vorfall angeordnet wurde, rechtmäßig war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 117 Qs 105/20 >>>

Alibi-Versuche: Die Diskussion um die Benutzung des E-Scooters
Die Hauptdebatte drehte sich dabei um die Einstufung des E-Scooters als Fahrzeug im Sinne des Strafrechts und um die Frage, ob das Fahren eines solchen Fahrzeugs im betrunkenen Zustand als hinreichender Anlass für die Entziehung der Fahrerlaubnis gesehen werden kann. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung argumentiert, dass er den E-Scooter nur geschoben habe und nicht gefahren sei. Das Gericht sah jedoch in dieser Behauptung eine reine Schutzbehauptung, da sowohl der Angeklagte als auch eine Zeugin in ihren ersten Aussagen einräumten, dass er den E-Scooter gefahren sei.
E-Scooter vs. Auto: Ein Fahrzeug bleibt ein Fahrzeug
Ein weiteres Streitthema war die Frage, ob ein E-Scooter als Fahrzeug im Sinne des Strafrechts eingestuft werden kann. Die Verteidigung argumentierte, dass der E-Scooter im Vergleich zu einem Auto eine geringere potenzielle Gefahr darstellt. Das Gericht verwies jedoch auf seine eigene Rechtsprechung, die E-Scooter aufgrund ihrer motorisierten Art, ihrer Beschleunigungskapazität und der schnellen Fortbewegungsmöglichkeit als Fahrzeuge ansieht.
Risiken und Gefahren: Das unterschätzte Potenzial des E-Scooters
Es wurde argumentiert, dass E-Scooter in ihrer potenziellen Gefährlichkeit eher einem Mofa ähneln als einem Fahrrad. Das Gericht wies darauf hin, dass E-Scooter wegen ihrer kleinen Räder auf Unebenheiten und wetterbedingte Einwirkungen empfindlicher reagieren und daher vom Fahrer eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Darüber hinaus wurde die Tatsache, dass der Angeklagte während der Bedienung des E-Scooters keine Ausfallerscheinungen zeigte und niemanden gefährdete, als nicht ausreichend angesehen, um seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu belegen.

In Anbetracht all dieser Überlegungen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verhältnismäßig und […]


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