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Fristlose Kündigung – TÜV-Prüfer – Verdachtskündigung – Manipulation

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Fristlose Kündigung: Manipulationsvorwürfe gegen TÜV-Prüfer
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem bemerkenswerten Fall entschieden (Az.: 3 Sa 503/19). Im Mittelpunkt des Urteils stand ein TÜV-Prüfer, gegen den der Verdacht der Manipulation von Prüfungen aufkam, was zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber führte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 503/19 >>>

Der Prüfer hatte die Aufgabe, Fahrzeuge auf deren Sicherheit und Emissionswerte zu untersuchen. In drei Fällen hatte der Arbeitgeber den Verdacht, dass das Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge manipuliert wurde. Der Mitarbeiter verteidigte sich damit, dass er mehrere Prüfungen nacheinander durchführte und die Ergebnisse erst später ausdruckte. Doch diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.
Verdachtskündigung aufgrund von Manipulationsverdacht
Für die fristlose Kündigung aufgrund des Manipulationsverdachts genügte der Arbeitgeber bereits die nachgewiesenen und unstreitigen mindestens drei Fälle, in denen der Kläger bei der Durchführung der Abgasuntersuchung das Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge manipuliert habe.

Ein wichtiger Aspekt war die Untersuchung der Abweichungen zwischen dem Erstzulassungsdatum im Untersuchungsbericht und im Prüfnachweis für die Abgasuntersuchung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine andere Erklärung für die mehrfach aufgetretenen Abweichungen gibt, außer dass eine bewusste Manipulation durch den Prüfer vorgenommen wurde.
Anforderungen an die Beweisführung
Das Gericht betonte die Wichtigkeit einer sorgfältigen und objektiven Beweisführung. Der Richter muss, unter Beachtung der Prozessgesetze und der Ausschöpfung aller gegebenen Erkenntnisquellen, in gewissenhafter und vernünftigerweise einer Entscheidung nach seiner Lebenserfahrung darüber treffen, ob im Urteil von der Wahrheit einer Tatsachenbehauptung auszugehen ist.

In diesem Fall war es ausschlaggebend, dass der Richter die volle Überzeugung erlangte, dass er eine streitige Tatsachenbehauptung für wahr erachtet. Die Überzeugung konnte und durfte er nicht gewinnen, wenn für die streitige Behauptung nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht.
Auswirkung auf den Arbeitsvertrag und Schlussfolgerungen
Das Urteil unterstreicht die Relevanz von Vertrauen und Ehrlichkeit im Arbeitsverhältnis. Eine bewusste Manipulation, die zu Lasten des Arbeitgebers geht, kann ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung sein[…]


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