Zwist um den Verkauf eines umstrittenen Kunstwerks
In einem komplexen Rechtsfall geht es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Kunstwerk. Die Käuferin hatte nur die Hälfte des Kaufpreises bezahlt und fordert nun die Auflösung des Vertrages. Der Verkäufer hält dagegen und argumentiert, dass ein Urheberrechtsstreit vorliege. Der Kern des Disputs dreht sich um die Authentizität des Kunstwerks und die damit verbundenen Ansprüche der Parteien.
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Die Rolle der Kunstexperten
In dem Prozess wurden mehrere Kunstexperten befragt, um die Echtheit des Kunstwerks zu bestimmen. Der Verkäufer behauptete, das Kunstwerk sei vom Künstler V erstellt worden. Dies wurde jedoch von der Klägerin und anderen Experten angezweifelt. In der Beweisaufnahme stellte das Gericht fest, dass der Verkäufer womöglich fahrlässig handelte, indem er das Kunstwerk dem Künstler V zuschrieb, obwohl er nicht über die nötigen Kenntnisse zur korrekten Beurteilung verfügte.
Feststellung der Authentizität
Die Ermittlung der Authentizität eines Kunstwerks kann nicht allein auf einer kunsthistorischen Analyse basieren. In diesem Fall wurde das Kunstwerk mit einer sicheren Zuschreibung verkauft, die sich später als möglicherweise falsch herausstellte. Das Gericht hielt fest, dass bestimmte Merkmale des Kunstwerks für Menschen mit entsprechender Expertise im Kunstbereich erkennbar waren oder zumindest hätten erkennbar sein müssen.
Aussagen der Zeugen und das endgültige Urteil
Die anwaltliche Erklärung und die Zeugenaussagen führten zur Überzeugung des Gerichts, dass das streitige Bild nicht vom Künstler V stammt und somit unecht ist. Trotz des künstlerischen Geheimnisses, das die Zeugen zu wahren versuchten, konnten sie ausschließen, dass das Werk von V stammt. In Anbetracht der Beweisaufnahme und der Umstände konnte das Gericht schließlich zu einer solchen Überzeugung gelangen, dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten war.
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Das vorliegende Urteil
LG Düsseldorf – Az.: 3 O 19/19 – Urteil vom 16.11.2020
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.11.2019 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in H[…]