Sicherheitsgurte und ihre Relevanz in der Schadensbemessung
In einer jüngst gefällten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz wurde die Frage behandelt, inwieweit das Nichtanschnallen eines Beifahrers im Falle eines Unfalls Auswirkungen auf den Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der Fall betraf eine 18-jährige Klägerin, die während des Unfalls nicht angeschnallt war. Die Kernproblematik lag hierbei in der Feststellung des Haftungsanteils und der Höhe des Schmerzensgeldes, unter Berücksichtigung des von der Klägerin selbst zu vertretenden Risikos.
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Einfluss des Sicherheitsgurts auf die Haftungsverteilung
Das Gericht legte besonderen Wert darauf, dass die Klägerin bewusst auf den Sicherheitsgurt verzichtete, obwohl sie über dessen Schutzwirkung informiert war. Durch ihr „gegen sich selbst gerichtetes“ grob fahrlässiges Verhalten sah das Gericht es als gerechtfertigt an, einen Mithaftungsanteil von 30 % festzulegen. Diese Einschätzung beruhte auf einer umfassenden Würdigung sämtlicher Umstände, die kausal für die durch den Unfall erlittenen körperlichen Verletzungen und deren Folgen waren.
Bemessung des immateriellen Schadens
Die Klägerin forderte für ihren immateriellen Schaden ein Schmerzensgeld, das über die vorgerichtliche Zahlung des Beklagten hinausging. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nahm das Gericht eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Kriterien vor. Hierbei flossen die individuellen Umstände des Falles, wie die Schwere der Verletzungen, der Grad der Mitschuld und die aktuellen und möglichen zukünftigen gesundheitlichen Folgen, ein. Nach Ansicht des Gerichts war die vom Landgericht festgelegte Schmerzensgeldhöhe nicht überhöht, trotz der von ihm abweichend bewerteten Haftungsverteilung.
Die Bedeutung von Schuldverhältnissen
Ein wichtiges Element des Urteils war die Rolle des Fahrers, dessen schuldhaftes Fahrverhalten, insbesondere sein Alkoholkonsum, als primäre und entscheidende Ursache für den Unfall angesehen wurde. Trotzdem wurde die Mitverantwortung der Klägerin für den Eintritt und das Ausmaß ihrer Unfallverletzungen berücksichtigt. Dieser Fall unterstreicht somit die komplexe Natur von Haftungsfragen in Unfallsituationen, wo oft eine Vielzahl von Faktoren bei der Feststellung der Schuld und der Bemessung des Schadenersatzes berücksichtigt werden muss. […]