Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Veräußerungsabsicht begründet Besichtigungsrecht der Mietwohnung

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

BGH-Urteil: Vermieterrecht auf Zutritt zur Wohnung bei beabsichtigtem Verkauf
In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen VIII ZR 420/21 ging es um das Recht des Vermieters auf Zutritt zur Mietwohnung bei beabsichtigtem Verkauf. Die Hauptfrage des Falls war, ob die Vermieter das Recht hatten, die Wohnung in Begleitung von Immobilienmaklern und potenziellen Käufern zu besichtigen, obwohl die Mieterin aufgrund schwerwiegender psychischer Erkrankungen den Zutritt verweigerte.

Direkt zum Urteil Az.: VIII ZR 420/21 springen.

Sachverhalt
Im vorliegenden Fall war die Beklagte Mieterin einer Wohnung, die den Klägern gehörte. Im Mietvertrag gab es eine Klausel, die es den Vermietern erlaubte, die Wohnung unter bestimmten Bedingungen zu besichtigen, insbesondere bei beabsichtigtem Verkauf. Die Kläger forderten erstmals im Jahr 2019 die Beklagte auf, ihnen den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, da sie die Wohnung verkaufen wollten. Die Beklagte lehnte dies jedoch aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung ab.

Die Kläger reichten daraufhin Klage ein und verlangten Zutritt zur Wohnung in Begleitung von Immobilienmaklern und potenziellen Käufern. Das Amtsgericht gab der Klage größtenteils statt und verpflichtete die Beklagte, den Klägern den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Die Beklagte legte Berufung ein, und das Landgericht änderte das erstinstanzliche Urteil ab und wies die Klage ab.
Entscheidung des BGH
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Der BGH argumentierte, dass das Berufungsgericht das eingeholte psychiatrische Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt hatte.

Laut dem BGH besteht grundsätzlich eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. In diesem Fall lag ein solcher sachlicher Grund vor, da die Kläger die Wohnung verkaufen wollten und daher Interesse an einer Besichtigung mit potenziellen Käufern hatten. Bei der Abwägung der grundrechtlich geschützten Positionen der Mietvertragsparteien müsse jedoch auch das Recht der Mieterin auf Unversehrtheit, Ruhe und Besitz der Mietwohnung berücksichtigt werden.

Der BGH stellte fest, dass die Beklagte unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen litt und dass das Betreten der Wohnung durch Dritte zu einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundhei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv