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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung einer Wohnung zwecks Unterbringung einer Pflegeperson

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Komplexer Mietrechtsfall: Kündigung für Pflegepersonal-Unterbringung
Stellen Sie sich vor, Sie müssen Ihre Wohnung für eine Pflegekraft aufgeben. Würden Sie das freiwillig tun? In einem komplizierten Rechtsfall, der hier zur Diskussion steht, wurde genau dies von einem Mieter verlangt. Die Problematik ist eindeutig: Die Notwendigkeit, Pflegepersonal unterzubringen, gegen das Recht eines Mieters, in seiner Wohnung zu bleiben. Der Mieter versuchte, die Situation zu bekämpfen und brachte den Fall vor Gericht.

Direkt zum Urteil Az.: 13 S 125/20 springen.

Detailanalyse des Falls
In diesem Fall befand sich das Landgericht Stuttgart in der schwierigen Position, die Rechte des Mieters gegen den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Pflegepersonal abzuwägen. Der Mieter, unser Kläger, war dagegen, seine Wohnung für Pflegepersonal freizugeben. Seine Argumentation war, dass er nicht gezwungen werden sollte, eine Pflegeperson gegen seinen Willen in seiner eigenen Wohnung aufzunehmen.
Gerichtliche Untersuchung und Bewertung
Das Gericht, in seiner Untersuchung, stellte fest, dass es sich bei der betreffenden Wohnung und der des Mieters um zwei getrennte Wohnungen handelt. Es wurde daher festgestellt, dass der Mieter keine unangemessenen Störungen durch das Pflegepersonal zu erwarten hat. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Lärm, der durch die Unterbringung des Pflegepersonals in der Wohnung über dem Mieter verursacht werden könnte, nicht so gravierend ist, dass dies einen gültigen Grund darstellt, die Wohnung nicht zur Verfügung zu stellen.
Der Kläger und seine Rechte
Trotz der Argumente des Klägers hielt das Gericht den Wunsch des Klägers, die Wohnung nicht zur Verfügung zu stellen, für missbräuchlich. Es wurde argumentiert, dass der Kläger seinen Bedarf decken kann, ohne wesentliche Abstriche hinnehmen zu müssen. Auch der Einwand des Klägers bezüglich der Hellhörigkeit des Hauses wurde vom Gericht nicht als gültig erachtet. Es wurde festgestellt, dass der Kläger in gewissem Rahmen Einschränkungen hinnehmen muss.
Ausblick und Konsequenzen
Insgesamt stellte das Gericht fest, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und dass der Fall keine grundsätzliche Bedeutung hat. Diese Beurteilung beruht auf der Annahme, dass die vorgebrachten Berufungsgründe das angefochtene Urteil nicht zu Fall bringen können. Damit bleibt die Frage der Unterbringung von Pfleg[…]


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