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Schadenersatz für Sachschäden bei Festnahme und Fixierung durch Polizeibeamte

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Polizeifestnahme führt zu Schadensersatzforderungen: Sulingen lässt Klage abweisen
In diesem Fall geht es um eine Klägerin, die vom Beklagten Schadensersatz wegen einer vermeintlichen Beschädigung ihres Dienst-Kfz während seiner Festnahme fordert. Die Polizei führte bei dem Beklagten eine Kontrolle durch und nahm ihn vorläufig fest, um Verdunklungshandlungen vor der Durchsuchung zu verhindern. Im Zuge dieser Festnahme wurde der Beklagte auf die Motorhaube des Fahrzeugs gedrückt und mit Handfesseln fixiert. Die Klägerin behauptet, dass hierbei die Motorhaube beschädigt wurde und fordert einen Betrag zur Deckung der Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 1.444,24 € (Reparaturkosten plus Nutzungsausfall in Höhe von 50,00 €).

Direkt zum Urteil Az: 3 C 209/19 springen.

Ablauf der Festnahme und Verhaltensweisen
Nachdem der Beklagte bei einer Observation an einer Adresse bemerkt wurde, fanden weitere Beamte ihn auf der Straße und durchsuchten seinen Rucksack. Während dieser Kontrolle soll er sich laut Klägerin sprunghaft verhalten haben. Dies führte dazu, dass die Beamten aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses die Festnahme durchführten. Der Beklagte wurde dabei auf die Motorhaube eines Dienst-Kfz gelegt und mit Handfesseln fixiert. Die Klägerin argumentiert, dass diese Art der Festnahme das mildeste der zur Verfügung stehenden Zwangsmittel dargestellt habe.
Schäden am Fahrzeug und Reparaturkosten
Die Klägerin behauptet, dass bei der Festnahme auf der Motorhaube Kratzer und eine Delle entstanden seien. Sie verweist auf einen eingeholten Kostenvoranschlag, in dem die Reparaturkosten mit 1.394,24 € netto beziffert wurden. Die Klägerin forderte den Beklagten zur Zahlung von insgesamt 1.444,24 € auf, was er jedoch ablehnte.

Im Rahmen eines von ihr eingeleiteten Mahnverfahrens beantragt die Klägerin zunächst die Zahlung der insgesamt geforderten 1.444,24 € vom Beklagten.
Klageabweisung durch das Amtsgericht Sulingen
Das AG Sulingen verhandelte den Fall schließlich und traf seine Entscheidung. Das Urteil lautete wie folgt:

Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Si[…]


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