Vorschäden nach Autounfall: Beweislast und Rechtsauslegung
In einem kürzlich veröffentlichten Fall hat das OLG Köln ein Urteil gefällt, das sowohl für Autobesitzer als auch für Versicherungen von Bedeutung ist. Der Fall drehte sich um die Frage der Verantwortung und Beweislast bei Vorschäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall.
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Untersuchung der Beweislast
Der konkrete Fall betraf einen Unfall, der am 28. März 2017 stattfand. In Frage stand, ob Ansprüche aus diesem Unfall gegen die Beklagten geltend gemacht werden können. Die Beklagten waren aufgrund des Unfalls gemäß §§ 7, 18 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden. Das Landgericht Köln hatte ursprünglich entschieden, dass die geltend gemachten Ansprüche bestehen.
Das OLG Köln widersprach jedoch dieser Entscheidung und hob das Urteil des Landgerichts auf. Die Hauptforderung und die eingeklagten Nebenforderungen wurden abgewiesen, da das Gericht zu dem Schluss kam, dass die Ansprüche nicht bestehen.
Rolle der Vorschäden
Im Zentrum der Auseinandersetzung standen Vorschäden am betroffenen Fahrzeug, die vor dem Unfall vom 28. März 2017 entstanden waren. Dieser wichtige Aspekt spielt eine entscheidende Rolle, da nach deutschem Recht ein Geschädigter nur dann Ansprüche auf Ersatz geltend machen kann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass diese Schäden nicht im Rahmen des Vorschadens entstanden sind bzw. sach- und fachgerecht bereits beseitigt worden waren.
Dies bedeutet, dass der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet ist. Selbst wenn der Geschädigte angibt, von einem eventuellen Vorschaden keine Kenntnis gehabt zu haben und das Fahrzeug in unbeschädigtem bzw. repariertem Zustand erworben zu haben, bleibt die Beweislast bei ihm.
Auswirkungen auf die Wiederbeschaffung
Die Entscheidung des OLG Köln hat auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Wiederbeschaffungskosten. Denn ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang von etwaigen Vorschäden und ihrer gegebenenfalls erfolgten Reparatur ist eine zuverlässige Berechnung des Wiederbeschaffungswertes nicht möglich.
Dieses Urteil bringt Klarheit in die oft komplexen Rechtsfragen rund um Verkehrsunfälle und Vorschäden. Es unterstreicht die Bedeutung der korrekten Darlegung und Beweisführung und kann sowohl für Autobesitzer als auch für Versicherungen wichtige Orientier[…]