Eine Fahruntüchtigkeit mit Folgen: Teilschuld bei Unfall unter Alkoholeinfluss
In einer komplexen rechtlichen Auseinandersetzung verklagte ein Fahrer seine Versicherungsgesellschaft auf volle Übernahme der Reparaturkosten nach einem Unfall. Trotz vorliegender Vollkaskoversicherung war das Urteil des Landgerichts Mosbach zugunsten der Versicherung, welche nur 50% der Kosten übernahm. Im Zentrum des Streits stand eine entscheidende Frage: Welche Rolle spielte der alkoholbedingte Fahrzustand des Klägers bei dem Unfall?
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Ein Unfall zu Neujahr
Der Kläger war Eigentümer eines Toyota, mit dem er an Neujahr 2020 einen Unfall hatte. Er fuhr auf einer Landstraße, kam von der Fahrbahn ab und landete im Straßengraben, wodurch das Fahrzeug erheblich beschädigt wurde. Der Unfall ereignete sich in einer langgezogenen Linkskurve, die laut Kläger schwierig zu befahren und bekannt für Unfälle ist.
Alkoholkonsum im Fokus
Ein wesentlicher Aspekt der Kontroverse war der Zustand des Fahrers zur Unfallzeit. Es wurde eine Blutalkoholkonzentration von 0,55 Promille festgestellt. Für dieses Delikt wurde der Kläger in einem separaten Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt.
Versicherungsleistungen und Fahrlässigkeit
Der Kläger forderte die volle Deckung der Reparaturkosten von seiner Versicherung. Diese argumentierte jedoch, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt alkoholbedingt fahruntüchtig war und deshalb grob fahrlässig gehandelt habe. Sie entschied, lediglich die Hälfte des Schadens zu decken.
Eine strittige Linkskurve
In seiner Verteidigung behauptete der Kläger, die Unfallstelle sei schwierig zu befahren, mit starken Fliehkräften, die ein Fahrzeug in der Kurve nach rechts ziehen würden. Er argumentierte, dass die physikalischen Gegebenheiten und nicht seine Trunkenheit der Hauptgrund für den Unfall gewesen seien.
Landgerichts Entscheidung
Trotz der Behauptungen des Klägers entschied das Gericht zugunsten der Versicherung. Die Klage wurde abgewiesen, und der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung unterstreicht die ernsten rechtlichen Konsequenzen, die mit Fahruntüchtigkeit durch Alkoholkonsum einhergehen können.