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Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten – Rückzahlungsklausel

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Streit um Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten: Arbeitnehmerin geht vor dem Landesarbeitsgericht Hamm siegreich hervor
In einem komplexen Fall, der jüngst vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt wurde, ging es um eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich der IT-Branche. Im Kern des Disputs stand die Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber. Die Beklagte, angestellt als Account Managerin, stand unter Beschuss ihres Arbeitgebers, der ein IT-Beratungsunternehmen betreibt und eine Rückzahlung forderte. Ein miteinander geschlossener Traineevertrag bildete den Ursprung dieses Streits.

Direkt zum Urteil Az: 1 Sa 648/21 springen.

Ein Traineevertrag als Streitpunkt
Die Klägerin hatte mit der Beklagten sowohl einen Arbeitsvertrag als auch einen Traineevertrag abgeschlossen. Beide Verträge wurden am 28.03.2018 geschlossen, wobei der Arbeitsvertrag einen Beginn des Arbeitsverhältnisses zum 15.04.2020 festlegte. Allerdings setzte der Arbeitsvertrag den erfolgreichen Abschluss des Traineeprogramms voraus. Der Traineevertrag selbst sah eine 24-monatige Vertriebsausbildung vor, die die beklagte Arbeitnehmerin zu einer qualifizierten IT-Verkäuferin bzw. Account Managerin ausbilden sollte.
Der Kern der Auseinandersetzung
Die strittige Frage drehte sich um die Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten, die während der Vertriebsausbildung angefallen waren. Der Traineevertrag enthielt Klauseln, die üblicherweise bei Abschluss solcher Verträge verwendet werden und nach beiderseitigem Verständnis als Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Hierbei ist die Frage aufgetreten, inwiefern die beklagte Arbeitnehmerin zur Rückzahlung dieser Kosten verpflichtet ist.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm
Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen zurück. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit bleibt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hagen bestehen und die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Komplexität und die möglichen Fallstricke bei der Ausgestaltung von Arbeits- und Traineeverträgen. Gleichzeitig unterstreicht er die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung solcher Verträge sowohl durch Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.Das vorliegende […]


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