Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Kaskoversicherung – Beweislast für Beseitigung von Vorschäden

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Eine Kollision, eine Versicherung und ein Pfosten: Das Dresdener OLG im Licht des Urteils
Im komplexen Web des Rechts hat das Oberlandesgericht Dresden eine wichtige Entscheidung getroffen, die sowohl den Versicherungsnehmer als auch den Versicherer betrifft. Ein Zwischenfall, bei dem ein Fahrer sein Auto gegen einen Pfosten lenkte, führte zu einem Streit um eine Schadensersatzforderung aus dem Vollkasko-Versicherungsvertrag. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, und so landete der Fall schließlich vor Gericht.

Direkt zum Urteil Az: 4 U 1909/20 springen.

Vollkasko-Versicherung und Beweispflicht
Im Zentrum des Streits stand die Interpretation der Versicherungsbedingungen. Diese schreiben vor, dass für einen Schadensersatzanspruch ein unmittelbares Ereignis nachweisen muss, bei dem mechanische Gewalt von außen auf das Fahrzeug einwirkt. Zudem muss der Versicherungsnehmer diesen Nachweis erbringen, ohne auf Beweiserleichterungen zurückgreifen zu können. In diesem Fall gelang es dem Kläger, den Beweis zu erbringen, indem er eine plausible und mit den Feststellungen des Sachverständigen übereinstimmende Aussage machte.
Erstkontakt, Gegenlenkbewegung und Schadensbild
Der Kläger schilderte das Ereignis vor dem Landgericht und in seiner Schadensanzeige detailliert. Bei der Ausfahrt aus dem Hof bemerkte er Geräusche unter dem Auto, die ihn zu einer Lenkbewegung nach rechts veranlassten, bei der er den Pfosten und eine Betonkante touchierte. Dieses Szenario wurde durch die Unfallrekonstruktion des Sachverständigen unterstützt, der die Plausibilität der Unfallschilderung anhand des vorgefundenen Schadensbildes bestätigte.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht Dresden änderte das Urteil des Landgerichts Leipzig und entschied zugunsten des Klägers. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 5.060,91 € nebst Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 571,44 € zu zahlen. Trotz des Erfolgs des Klägers wurde die weitergehende Berufung abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen dem Kläger und der Beklagten aufgeteilt, wobei der Kläger 30 % und die Beklagte 70 % tragen muss.
Die Wirkung des Urteils
Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität der Beweisführung in Versicherungsfällen und auf die Bedeutung plausibler und überzeugender Schilderungen. Es […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv