Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln – Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Fahrerlaubnisentzug bei einmaligem Drogenkonsum: Ein Blick auf einen sächsischen Fall
In einem bemerkenswerten Fall hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis eines Antragstellers entschieden. Dieser war allein in einem Transporter auf einem Autobahnparkplatz aufgefunden worden und eine anschließende Untersuchung hatte eine Konzentration von Amphetamin im Blut nachgewiesen. Inmitten dieses komplexen Falles spielen Schlüsselbegriffe wie die „sofortige Vollziehung einer Verfügung“, „Fahrerlaubnisentzug“, und die Rolle des „einmaligen Konsums eines Betäubungsmittels“ im Kontext des Straßenverkehrs eine entscheidende Rolle.

Direkt zum Urteil Az: 6 B 390/20 springen.

Einspruch gegen Fahrerlaubnisentzug
Der Antragsteller legte gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung seiner Fahrerlaubnisentziehung durch das Verwaltungsgericht Leipzig Beschwerde ein. In seiner Argumentation betonte er, dass er vom Amtsgericht Borna vom Vorwurf des Fahrens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung eines berauschenden Mittels freigesprochen wurde. Er argumentierte weiterhin, dass er weder gefragt worden war, wann er die Drogen konsumiert hatte, noch ob er vorhatte, weiterzufahren.
Faktoren der Verhältnismäßigkeit
Der Antragsteller argumentierte weiterhin, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum von Amphetamin, ohne dass er unter dem Einfluss der Droge am Straßenverkehr teilgenommen hatte, den Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht entsprach. Er führte an, dass mildernde Maßnahmen, wie regelmäßige Drogenscreenings oder die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, angemessen gewesen wären. Zusätzlich betonte er, dass er seine Fahrerlaubnis für seine berufliche Tätigkeit benötige und seit der Entziehung der Fahrerlaubnis arbeitslos und nicht in der Lage sei, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Prüfung der vorgetragenen Gründe
Trotz dieser ausführlich dargelegten Gründe entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass sie keine Änderung des angefochtenen Beschlusses rechtfertigen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers vorlagen. In diesem kontroversen Fall wirft die Entscheidung des Gerichts Fragen hinsichtlich der Rolle des einmaligen Drogenkonsums im Kontext des Straßenverkehrs und seiner Folg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv