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Unfallversicherung – Nachweis der unfallbedingten Leistungsunfähigkeit durch Zeugen

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Unfallversicherung Leistungsanforderung: Eine Motorradfahrerin gegen ihren Versicherer
In der komplexen Welt der Versicherungen steht oft der Begriff der Leistungspflicht im Mittelpunkt juristischer Auseinandersetzungen. Ein solcher Streit wurde vor kurzem zwischen einer Versicherungsnehmerin und ihrem Versicherer, einem Versicherungsverein, ausgetragen. Kern des Streites ist eine von der Motorradfahrerin geforderte Versicherungsleistung aus einer Unfallversicherung nach einem schweren Unfall.

Direkt zum Urteil Az: 14 U 231/18 springen.

Hintergrund des Unfalls und der daraus resultierenden Verletzungen
Die Versicherungsnehmerin, die sowohl beruflich als Bürokraft in einer Fahrschule als auch privat als Haushaltsführerin und Mutter zweier Pflegekinder tätig war, erlitt bei einem Unfall schwere Verletzungen. Eine Fahrt mit ihrem Motorrad endete abrupt, als ein Auto ihr die Vorfahrt nahm und sie stürzte. Dabei zog sie sich einen komplexen Knie-Binnenschaden rechts zu, inklusive einer Ruptur des Außenbandes und des vorderen und hinteren Kreuzbandes. Weitere Verletzungen umfassten eine Prellung des Schambeins, ein ausgedehntes Hämatom, eine Prellung der linken Mittelhand und Prellungen beider Sprunggelenke.
Medizinische Versorgung und nachfolgende Behandlungen
Nach dem Unfall wurde die Klägerin operiert, um die Schäden an ihrem Knie zu behandeln. Eine vordere Kreuzbandplastik, eine Refixation des Außenbandes und Eingriffe am Knorpel waren notwendig, während das hintere Kreuzband nicht operativ versorgt wurde, sondern eine PCL-Schiene angelegt wurde. Diese trug die Klägerin bis zum 23.09.2014, wobei zwischen den Parteien umstritten ist, ob und in welchem Umfang das Bewegungsausmaß sowie die Belastungsfähigkeit beschränkt war.
Der Streit um die Versicherungsleistung
Die Klägerin begehrt von ihrem Versicherungsverein Versicherungsleistungen aus ihrer Unfallversicherung. Der Versicherer hat bisher die Leistung verweigert, was die Klägerin vor Gericht angefochten hat. Das Landgericht Kassel hat in erster Instanz entschieden und das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufung bestätigt. Die Klägerin muss nun die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Diese Rechtssache wirft wichtige Fragen zum Umfang und zur Interpretation von Versicherungsbedingungen und -leistungen auf, insbesondere in Bezug auf Unfallversicherungen und die Komplexität von Unfallfolgen. Sie ist ein weiteres Be[…]


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