Strittige Todesfallleistung aus privater Unfallversicherung
In einer Kontroverse, die wie ein Thriller anmutet, fand die Auseinandersetzung zwischen den Klägern und einer Versicherungsgesellschaft ihren Abschluss im Landgericht Darmstadt. Die Kläger verlangten die Auszahlung einer erheblichen Todesfallleistung aus einer privaten Unfallversicherung, die vom mittlerweile verstorbenen Ehemann und Vater abgeschlossen wurde. Der Kern der Auseinandersetzung drehte sich darum, ob der Tod als Unfall gelten kann und ob der Todesfall rechtzeitig gemeldet wurde.
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Die Debatte um den Todesfall
Im Zentrum der Debatte stand der Tod des Versicherungsnehmers, dessen Todesursache auf dem Leichenschauschein als „Erstickung. Mund voll mit Hähnchen“ festgehalten wurde. Eine weitere Untersuchung der Polizei führte jedoch zu einer alternativen Ursache – dem Herz-Kreislauf-Stillstand durch Bolustod. Die Kläger, bestehend aus der Ehefrau und zwei Kindern, behaupteten, dass der Tod des Versicherungsnehmers als Unfall gewertet werden sollte und forderten daher die Auszahlung der Todesfallleistung.
Kontroverse um die rechtzeitige Meldung
Ein weiterer Knackpunkt in diesem Fall war die rechtzeitige Meldung des Todesfalls. Die beklagte Versicherung behauptete, dass der Todesfall verspätet gemeldet wurde, was sie ihrer Meinung nach von der Leistungspflicht befreit. Die Kläger hielten jedoch dagegen, dass sie die Versicherung unmittelbar nach dem Todesfall telefonisch kontaktiert und eine Aufstellung der bestehenden Versicherungen angefordert hatten.
Gerichtliche Entscheidung und Zeugenvernehmung
Das Gericht führte eine gründliche Prüfung des Falles durch, einschließlich der Vernehmung mehrerer Zeugen, und zog eine Akte der Staatsanwaltschaft hinzu. Basierend auf den Ermittlungsergebnissen und der Beweisaufnahme kam es zu einer Entscheidung. Das Gericht entschied, dass die Beklagte an die Kläger als Gesamtgläubiger die verlangte Summe nebst Zinsen zahlen muss, die Klage im Übrigen aber abgewiesen wurde.
Tragweite des Urteils
Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Definition von Unfällen in Bezug auf private Unfallversicherungen. Es hebt die Wichtigkeit der pünktlichen Meldung von Todesfällen hervor und kann als Richtschnur für zukünftige Fälle dienen, in denen die Umstände eines Todesfalls strittig sind.