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Kinder-Existenzschutzversicherung – Leistungspflicht Pflegestufen I bis III

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Ein Sieg für den Existenzschutz: OLG Stuttgart stärkt die Rechte des Versicherten
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart einem Versicherten umfassende Leistungen aus einer Kinder-Existenzschutzversicherung zugesprochen. Der Versicherungsvertrag wurde in Frage gestellt, nachdem der Versicherungsnehmer eine Frage bezüglich stationärer Behandlungen seit der Geburt seines Kindes mit „Nein“ beantwortete. Die Versicherung argumentierte, dass eine solche Erklärung ihre Position in dem Vertrag beeinflusst hätte, was zur Anfechtung des Vertrags und der Verweigerung der Leistungspflicht führte.

Direkt zum Urteil Az: 7 U 324/20 springen.

Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern
Das OLG Stuttgart bestätigte die Gültigkeit des Vertrags und wies die Versicherung an, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Es wurde festgestellt, dass der Versicherungsvertrag trotz der Anfechtungen und Rücktrittserklärungen der Versicherung weiterhin gültig ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und Fairness in der Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern.
Durchsetzung der Vertragspflichten
Das Gericht verurteilte die Beklagte weiterhin dazu, an den Kläger die festgelegten Beträge für die in dem Vertrag festgelegten Zeiträume zu zahlen. Es wurde festgestellt, dass die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung von 15.300 Euro und 3.654 Euro für die jeweiligen Zeiträume sowie zur monatlichen Zahlung von 914 Euro an den Versicherten verpflichtet ist. Diese monatliche Zahlung erhöht sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres um 1,5 Prozent.
Auswirkungen auf die Versicherungsbranche
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Versicherungsbranche haben, insbesondere für Anbieter von Existenzschutzversicherungen. Es unterstreicht, dass Versicherungsunternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern nachkommen müssen und dass Unstimmigkeiten in der Vertragsgestaltung oder bei der Angabe von Informationen nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit des Vertrags führen.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass Versicherungsunternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten ernst nehmen müssen und dass es entscheidend ist, die Rechte der Verbraucher zu achten und transparente Vertragsbedingungen zu bieten.

Das vorliegende Urteil
OLG Stuttgart – Az.[…]


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