Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung
In einem spannenden Fall, der vor dem Oberlandesgericht Brandenburg verhandelt wurde (Az.: 12 U 112/20), ging es um die möglichen Folgen einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung. Der Kläger forderte aufgrund einer angeblich fehlerhaften Behandlung Schmerzensgeld und Schadenersatz von den beklagten Zahnärzten. Dieser Fall wirft die kritische Frage auf, wann Ärzte für Behandlungsfehler haftbar gemacht werden können und welche finanziellen und rechtlichen Folgen daraus entstehen können.
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Haftung bei Behandlungsfehlern
Laut dem Urteil vom 11.03.2021 hat das Oberlandesgericht Brandenburg festgestellt, dass die Beklagten zu 2 und 3 als Gesamtschuldner für die angebliche fehlerhafte Behandlung haftbar gemacht werden können. Die Beklagten wurden dazu verurteilt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 € und weitere 62,18 € an den Kläger zu zahlen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Beklagten zukünftige materielle und immaterielle Schäden, die aus den fehlerhaften Behandlungen entstehen, ersetzen müssen.
Festlegung der Kostenverteilung
In Bezug auf die Gerichts- und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens wurde entschieden, dass der Kläger und die Beklagten zu 2 und 3 in beiden Instanzen verschiedene Prozentsätze tragen müssen. Im Falle der Beklagten zu 1 hat der Kläger sämtliche außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Die Beweislage
Bei der Beurteilung des Falles spielte die Beweislage eine entscheidende Rolle. Laut der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg konnte der Kläger nachweisen, dass die Behandlung durch die Beklagten zu 2 und 3 fehlerhaft war und zu einem kausalen Gesundheitsschaden führte. Hierbei wurde insbesondere die Behandlung vom 07.09.2012 hervorgehoben, bei der ein Wurzelstift bei Zahn 14 fehlerhaft eingegliedert wurde, waszu einer irreversiblen Schädigung führte.
Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit von Sorgfalt und Genauigkeit im medizinischen Bereich und zeigt, dass Behandlungsfehler erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben können.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 112/20 – Urteil vom 11.03.2021
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.03.2020 verkündet[…]