Überprüfung der Einkommensschätzung in Strafprozessen
In einem spannenden Fall aus dem Verkehrsstrafrecht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln kürzlich über eine Revision, die sich gegen die Höhe der festgesetzten Geldstrafe eines Angeklagten richtete. Der Fall betraf eine Person, die wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt wurde. Das Hauptproblem in diesem Fall lag darin, wie die Höhe des Tagessatzes, der zur Berechnung der Geldstrafe verwendet wird, genau bestimmt werden sollte. In solchen Verfahren wird der Tagessatz üblicherweise auf Grundlage des monatlichen Nettoeinkommens des Angeklagten geschätzt.
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Revision führt zur Neubewertung der Tagessatzhöhe
Das OLG Köln führte in seinem Beschluss eine umfassende Überprüfung des angefochtenen Urteils durch und deckte keinen die Angeklagte belastenden Rechtsfehler auf. Allerdings hob das Gericht das Urteil hinsichtlich der Höhe des Tagessatzes auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kerpen.
Die Rolle der Schuld und des Einkommens bei der Festsetzung des Tagessatzes
Das Gericht stellte klar, dass die Festsetzung der Höhe des Tagessatzes in Übereinstimmung mit dem Schuldspruch und der festgestellten Nebenstrafe stehen muss. Der Tagessatz wird unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten festgelegt, was auch das Nettoeinkommen einschließt.
Revisionsrecht und die Beurteilung der Strafzumessung
Interessanterweise legt das OLG Köln fest, dass die Bestimmung der Höhe des Tagessatzes gemäß § 40 Abs. 2 StGB Teil der Strafzumessung ist und somit in der ureigensten Zuständigkeit des Tatrichters liegt. Es wird jedoch klargestellt, dass das Revisionsgericht eingreifen darf, wenn die Erwägungen zur Strafzumessung fehlerhaft sind.
Die Notwendigkeit einer angemessenen Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen und fairen Ermittlung des Einkommens und der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten bei der Festsetzung der Höhe von Tagessätzen in Strafprozessen. Er wirft auch Licht auf die subtilen Nuancen und Herausforderungen, die mit der ordnungsgemäßen Durchführung solcher Berechnungen verbunden sind.Das vorliegende Urteil
OLG Köln – Az.: III-[…]