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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ablehnung eines Grundbuchberichtigungsantrags – Beschwerde

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Komplizierter Erbschaftsstreit um Landwirtschaftsgrundstück entschieden
In einem langwierigen und komplexen Erbschaftsstreit hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Kern ging es um die korrekte Grundbuchberichtigung und die Eintragung eines Amtswiderspruchs betreffend ein landwirtschaftliches Grundstück, welches historisch von zahlreichen Besitzwechseln geprägt war. Nach jahrzehntelanger rechtlicher Auseinandersetzung wurden die Anträge der Beschwerdeführer vom Gericht verworfen bzw. zurückgewiesen.

Direkt zum Urteil Az: 3 W 89/20 springen.

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Historischer Hintergrund und die Eintragungsproblematik
Im Mittelpunkt des Falls stand das ehemalige Eigentum des Landwirtes C. S. (sen.), welches nach seinem Tod 1949 an seine Kinder M. G., C. S. (jun.), Cl. S. und H. S. (sen.) überging. Nachdem Cl. S. und H. S. (sen.) enteignet wurden, wurde das Grundstück vollständig in Volkseigentum überführt. Später Korrekturen führten zu einer Aufteilung des Eigentums, wobei der Anteil von M. G. zunächst übersehen wurde. Dieser Fehler wurde schließlich korrigiert und ihr ein Drittel des Eigentums zugewiesen.
Komplexes Erbrecht und Rehabilitationen wirbeln Grundbuch durcheinander
Im Laufe der Jahre entwickelte sich der Fall aufgrund von Restitutionen, Rehabilitationen und Erbfolgen immer komplexer. Die Verurteilungen von Cl. S. und H. S. (sen.) wurden nach 1990 aufgehoben und sie rehabilitiert. Nachdem der enteignete Anteil von 2/3 des Eigentums an verschiedene Erbengemeinschaften weitergegeben wurde, stellten die Antragsteller den Anspruch, dass die ursprüngliche Erbengemeinschaft wieder eingetragen werden müsste.
Kontroverse Grundbucheinträge und endgültige Entscheidung
Die nachfolgenden Jahrzehnte waren von zahlreichen Änderungen im Grundbuch geprägt, die auf unterschiedliche Erbfolgen und rechtliche Entscheidungen zurückzuführen waren. Dies führte zu kontroversen Grundbucheinträgen, die von den Antragstellern angefochten wurden. Letztlich entschied das OLG Rostock, dass die Anträge der Beschwerdeführer auf Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs zurückgewiesen bzw. verworfen werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.

Insgesamt zeigt […]


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