Führerscheinentzug nach zweimaligem Fahren unter Cannabiseinfluss: Ein Blick in die Praxis
Es ist ein Fall, der mit rechtlichen und moralischen Fragen durchzogen ist und zugleich die Grauzonen im Umgang mit Drogen im Straßenverkehr aufdeckt. Ein Fahrerlaubnisinhaber wird zweimal innerhalb eines Monats beim Fahren unter dem Einfluss von Cannabis erwischt. Die Reaktion der Behörden ist streng: Der Führerschein wird entzogen. Aber ist diese Entscheidung rechtmäßig? Kann eine Person aufgrund von zwei Verstößen als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs betrachtet werden?
Dieser knifflige Fall landete vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Während die zuständige Behörde die Entscheidung zur Fahrerlaubnisentziehung als rechtmäßig ansah, sah das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Sache anders und gewährte vorläufigen Rechtsschutz. Der Fall wurde vom Antragsgegner, der die Fahrerlaubnis entzogen hatte, angefochten, was zu einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung führte.
Direkt zum Urteil Az: 16 B 1313/20 springen.
Der Kern des Konflikts: Drogenkonsum und Fahreignung
Im Kern des Konflikts stand die Frage, ob der wiederholte Cannabiskonsum des Antragstellers ausreichte, um seine Fahreignung in Frage zu stellen. Die Behörde sah in den zwei aufeinanderfolgenden Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz innerhalb eines Monats genügend Grund, den Führerschein des Fahrers zu entziehen.
Unterschiedliche Interpretationen des Rechts
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das dem Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz gewährte, sah dies anders. Es vertrat die Auffassung, dass der Antragsteller durch das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss nicht automatisch als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs gesehen werden könne. Für die Beurteilung der Fahreignung seien weitere Untersuchungen notwendig, wie beispielsweise die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Ein überraschender Beschluss
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dürfte viele überrascht haben. Das Gericht wies die Beschwerde des Antragsgegners ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Es stellte klar, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsum und das daraus resultierende zweimalige Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis nicht zwangsläufig die Annahme der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt.
Ein maßgeblicher Pr[…]