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Motorradfahrersturz infolge einer Bodenwelle auf einer Landstraße

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Motorradfahrer verliert Klage nach Sturz auf welliger Landstraße
Auf einer ruhigen Landstraße nimmt ein entspannter Motorradfahrt plötzlich ein jähes Ende. Der Fahrer einer Suzuki GSXR 1100 stürzt aufgrund einer Bodenwelle. Dabei geht es nicht nur um körperliche Verletzungen, sondern auch um ein juristisches Nachspiel. Der Motorradfahrer erhob Klage gegen das Land, dem die Verantwortung für den Zustand der Straße obliegt. Er argumentierte, dass seine Verletzungen aufgrund eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht des Landes als Straßenbaulastträger entstanden sind. Aber das Land argumentierte seinerseits, dass es keine schuldhafte Pflichtverletzung gab. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Direkt zum Urteil Az: I-11 U 119/20 springen.

Eine komplexe Rechtsfrage
Das Gericht stand vor der Herausforderung, einen Balanceakt zwischen den Interessen und Rechten des Motorradfahrers und den Pflichten und Verantwortlichkeiten des Landes zu bewerten. Die entscheidende Frage war, ob das Land seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das beklagte Land hat unbestritten die Verkehrssicherungspflicht für den Zustand der betroffenen Landstraße. Allerdings ist diese Pflicht nicht unbegrenzt. Die Gebietskörperschaften müssen zwar nach Kräften darauf hinwirken, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen. Sie müssen aber nicht für alle denkbaren, auch entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen.
Untersuchung der Verkehrssicherungspflicht
Im vorliegenden Fall prüfte das Gericht, ob das beklagte Land schuldhaft gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Dabei spielt das Wissen um den Zustand der Straße eine entscheidende Rolle. Es ist klar, dass nicht jede Unebenheit auf einer Straße automatisch einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht darstellt. Verkehrsteilnehmer müssen grundsätzlich die gegebenen Verhältnisse so hinnehmen und sich ihnen anpassen, wie sie sich ihnen erkennbar darbieten. Sie müssen mit typischen Gefahrenquellen, wie etwa Unebenheiten, rechnen.
Die endgültige Entscheidung des Gerichts
Das Gericht hat letztlich die Klage des Motorradfahrers vollständig abgewiesen. Es kam zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall kein schuldhafter Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des Landes vorlag. Demnach steht dem Kläger kein Schadensersatzanspruch gegen das Land zu. Der Kläger wurde zudem verpfli[…]


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