Akteneinsicht für Nebenkläger im Hauptverfahren: Ein Fall von Kindesmissbrauch vor dem KG Berlin
Die Klärung eines verzwickten Rechtsproblems um Akteneinsicht in einem gravierenden Fall sexuellen Kindesmissbrauchs bildete den Gegenstand eines Verfahrens vor dem Kammergericht Berlin. Im Mittelpunkt des Falles standen die Belange einer Nebenklägerin, die das Opfer der mutmaßlichen Straftaten war, und deren Wunsch nach Akteneinsicht durch ihren anwaltlichen Vertreter.
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Streit um Akteneinsicht im Hauptverfahren
In dem strittigen Fall hatte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Angeklagten Anklage wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen erhoben, von denen einer in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung erfolgte. Die Vorfälle betrafen die Tochter der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten. Nachdem das Hauptverfahren eröffnet wurde, trat die Betroffene als Nebenklägerin auf und beantragte über ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht.
Verweigerung der Akteneinsicht durch den Angeklagten
Die Verteidigung des Angeklagten stellte sich gegen die Gewährung der Akteneinsicht. Sie argumentierte, dass eine „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ bestehe und die Akteneinsicht in die protokollierten Aussagen der Belastungszeugin den Untersuchungszweck gefährden könnte. Zudem sei die Weitergabe von Akteninhalten durch den Nebenklagevertreter an seine Mandantin „weder kontrollierbar noch durchsetzbar“.
Urteil des KG Berlin und seine Auswirkungen
Das KG Berlin entschied schließlich, die Beschwerde des Angeklagten gegen die Gewährung der Akteneinsicht abzuweisen, jedoch mit der Maßgabe, dass der Sonderband Gutachten von der gewährten Akteneinsicht ausgenommen ist. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, da sie die Akteneinsicht für Nebenkläger in Strafverfahren und deren anwaltliche Vertretung betrifft, insbesondere in Fällen schwerwiegender Straftaten wie sexuellen Missbrauchs.
Die Kosten des Rechtsmittels
Die Kosten für das Rechtsmittel, in diesem Fall die Beschwerde gegen den Beschluss, wurden dem Angeklagten auferlegt. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der gerichtlichen Entscheidungen, da er die finanzielle Verantwortung für das Anstreben rechtlicher Schritte unterstreicht.
Insgesamt verdeutlicht der vorliegende Fall die feine Balance zwischen den Rechten der Angeklagten und den Interessen d[…]