Streit um Überwachungskameras in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
In einem Konflikt, in dem Fragen des Datenschutzes und des Wohnungsrechts aufeinandertreffen, wurde ein bedeutendes Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main erlassen. Die Klägerin, eine Wohnungseigentümerin, wehrte sich gegen das Aufstellen von Überwachungskameras durch die Beklagten, ebenfalls Wohnungseigentümer, welche den Flur vor ihrer Wohnung überwachten. Sie verlangte außerdem Schmerzensgeld. Eine sofortige Beschwerde gegen die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Idstein wurde eingereicht, nachdem die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt worden waren.
Direkt zum Urteil Az: 2-13 T 33/23 springen.
[toc]
Verwirrung um Zuständigkeit und Eigentumsrechte
Die Streitparteien konnten eine Einigung erzielen und erklärten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Das Amtsgericht entschied jedoch, dass die Klägerin die Kosten tragen muss, da ihre Klage unzulässig sei. Die Klägerin könne die geltend gemachten Ansprüche bezüglich des Gemeinschaftseigentums nicht mehr durchsetzen. Hiergegen wurde die sofortige Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel, die Kosten den Beklagten aufzuerlegen.
Landgericht Frankfurt kommt zu anderer Einschätzung
Das Landgericht Frankfurt erklärte die sofortige Beschwerde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) für zulässig und teilweise erfolgreich. Es wurde entschieden, dass in Anbetracht der übereinstimmenden Erledigungserklärung nur noch über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen entschieden werden sollte.
Grundlegende Unklarheit im Sachverhalt
Die Rechtslage war nicht geklärt und der Ausgang des Prozesses daher ungewiss. Es war keinesfalls sicher, dass die Klage unzulässig war. Die Klägerin hatte in der Tat keinen Abwehranspruch bezüglich des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Aber die Klageanträge legten nahe, dass es der Klägerin vor allem darum ging, die Aufnahme von Videos durch die Überwachungsanlage der Beklagten zu unterlassen, die den Eingangsbereich ihrer Wohnung betraf.
Entscheidung des Landgerichts Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt entschied schließlich, dass die Kosten des Rechtsstreits und des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Die weitergehende Beschwerde wurde zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Dieser Fall zeigt die Komplexität und Unvorhersehbarkeit von Recht[…]