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Verkehrsunfall – Alleinhaftung des Vorfahrtsverletzers

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Alleinhaftung bei Vorfahrtsverletzung: Eine knifflige Verkehrsunfall-Situation
In der dynamischen Welt des Straßenverkehrs sind Unfälle leider eine traurige Realität. Jeder Unfall ist einzigartig, mit eigenen Umständen und möglichen juristischen Konsequenzen. Ein kürzlich verhandelter Fall beim Oberlandesgericht Dresden bietet ein eindrucksvolles Beispiel dafür. Es geht um eine Klägerin, die nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangt. Der Hauptpunkt des Streits? Sie glaubt, dass der andere Fahrer, der ihre Vorfahrt verletzt hat, 50 % der Schuld trägt.

Direkt zum Urteil Az: 4 U 396/21 springen.

Ein Streit um Vorfahrtsverletzung und Schuldverteilung
Die Klägerin behauptet, dass der Beklagte ihre Vorfahrt verletzt hat und dadurch ein Unfall verursacht wurde. Nach ihrer Meinung sollte die Haftungsquote bei 50% liegen. Mitdieser Aussage konfrontiert, weist das Landgericht die Klage ab, und beruft sich dabei auf ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten. Nicht bereit, die Entscheidung zu akzeptieren, verfolgt die Klägerin ihr ursprüngliches Ziel und legt Berufung ein.
Berufung ohne Aussicht auf Erfolg
Das OLG Dresden beabsichtigt, die Berufung der Klägerin zurückzuweisen – und das ohne mündliche Verhandlung. Die Berufung bietet offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, so das Gericht. Es sieht keine Notwendigkeit für eine mündliche Verhandlung, weder zur Rechtsfortbildung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Klägerin hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen und sollte auch die Rücknahme der Berufung in Betracht ziehen.
Unabwendbares Ereignis und Haftungsverteilung
Eines der Schlüsselelemente dieses Falles ist die Feststellung, dass der Verkehrsunfall für keine der Parteien ein „unabwendbares Ereignis“ darstellt. Das hat direkten Einfluss auf die Haftungsverteilung zwischen den beteiligten Fahrzeughaltern. Nach § 17 Abs. 3 StVG wäre ein unabwendbares Ereignis ein ausschlaggebender Punkt gewesen. Ohne ein solches Ereignis hängt die Haftungsverteilung von weiteren Faktoren ab.

Obwohl dieser Fall noch nicht endgültig entschieden ist, bietet er einen faszinierenden Einblick in die Komplexität von Verkehrsunfällen und die damit verbundenen juristischen Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie die Klägerin auf die Absicht des OLG Dresden reagieren wird.

Das vorliegende Urteil[…]


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