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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei rechtswidriger Entkleidung

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Widerstand bei rechtswidriger Entkleidung: Ein Überblick
In einem Fall, der sowohl Fragen des Strafrechts als auch der Menschenrechte aufwirft, hat das Bayrische Oberlandesgericht (BayObLG) einen bedeutenden Beschluss erlassen. Eine Frau war von mehreren Straftaten angeklagt, darunter tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung. Interessanterweise dreht sich die zentrale Frage dieses Falls um die Rechtswidrigkeit der Entkleidung der Angeklagten durch die Vollstreckungsbeamten.

Direkt zum Urteil Az: 206 StRR 296/22 springen.

Kontext und Hintergrund
Zunächst wurde die Frau vom Amtsgericht Landshut schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Unzufrieden mit dem Urteil, legte sie Berufung ein. Das Landgericht Landshut änderte daraufhin das Urteil des Amtsgerichts, wobei die Frau weiterhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Verbindung mit Beleidigung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe festgesetzt, die eine vorherige Strafe einschloss.
Revision und Entscheidung des Oberlandesgerichts
Die Angeklagte, nicht zufrieden mit der Entscheidung des Landgerichts, reichte eine Revision ein und rügte sowohl formelle als auch materielle Rechtsverletzungen. Die Generalstaatsanwaltschaft München stimmte teilweise mit der Angeklagten überein und beantragte, das Urteil aufzuheben, soweit die Frau wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Verbindung mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt wurde.
Die endgültige Wendung
Nach Prüfung der Revision hob das BayObLG das Urteil des Landgerichts mit den zugrunde liegenden Feststellungen auf, soweit die Angeklagte wegen der genannten Straftaten verurteilt wurde. Interessanterweise umfasst die Aufhebung auch die verhängte Geldstrafe. Die Angelegenheit wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landshut zurückverwiesen.

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte von Individuen im Kontext von Polizeiaktionen und die Bedeutung rechtmäßiger Verfahren zur Wahrung der Menschenrechte. Es bleibt abzuwarten, wie die erneute Verhandlung dieser Fallkomplexität gerecht wird.

Das vorliegende Urteil
BayObLG – Az.: 206 StRR 296/22 – Beschluss vom 07.12.2022

I. Auf die Revision der Angeklagten w[…]


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