Ein Kampf um Vorfahrt: Kollision zwischen wartepflichtigem und kurvenschneidendem Fahrzeug
Es war eine stille Nacht in Wedel, als zwei Fahrzeuge aufeinander trafen, wobei die Vorfahrtsregeln und die Zuständigkeiten verschwommen. Am 7. Juli 2019 fuhr die Tochter des Klägers mit ihrem Opel Corsa eine Straße namens „Breiter Weg“ entlang, mit dem Ziel, in die Pinneberger Straße in Richtung Wedel einzubiegen. Gleichzeitig war ein anderes Fahrzeug, geführt vom Beklagten 1 und versichert bei der Beklagten 2, in Bewegung. Leider schaltete die Ampelanlage am Kreuzungspunkt aus, und es kam zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Die Frage stand im Raum: Wer hat die Haftung zu tragen, und wer trägt die Kosten?
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Vorfahrtsregeln und Haftungsverteilung
In diesem komplexen Fall von Kollision musste das Amtsgericht Pinneberg die fein ziselierten Nuancen der Verkehrsregeln, insbesondere die Vorfahrtsregeln, berücksichtigen. Denn die Pinneberger Straße war als vorfahrtsberechtigte Straße gekennzeichnet. Dies stellte die primäre Regel der Vorfahrt auf den Prüfstand, die besagt, dass Fahrzeuge, die von rechts kommen, grundsätzlich Vorfahrt haben, und stellte auch die Frage, wer bei einem Verkehrsunfall, bei dem die Ampel nicht funktioniert, die Haftung trägt.
Schadensersatzforderungen und die Rolle des Gerichts
Der Kläger begehrte Schadensersatz für die Unfallkosten. Dazu gehörten die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs, die Wertminderung infolge des Unfalls sowie eine Schadenspauschale. Da jedoch eine direkte Schadensregulierung von der Versicherung des Beklagten nicht erfolgte, musste der Kläger den Rechtsweg beschreiten und das Gericht einschalten. Ein wesentlicher Teil der Entscheidung des Gerichts betraf die Zuteilung der Kosten, insbesondere die Verteilung der Gerichtskosten zwischen Kläger und Beklagten.
Aufteilung der Verantwortung: eine Frage der Gerechtigkeit
Das Amtsgericht Pinneberg kam zu dem Schluss, dass sowohl der Kläger als auch die Beklagten eine bestimmte Verantwortung für den Unfall tragen. Daher verurteilte das Gericht die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung bestimmter Beträge an den Kläger und ein Sachverständigenbüro in Hamburg. Die Beklagten wurden außerdem verpflichtet, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen. Schließlich wurde entschieden, dass die Kosten des Rechtsstreits zwischen Kläger und Beklagten aufgeteilt werden s[…]