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Kfz-Kaskoversicherung – Erstattung von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

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Kfz-Kaskoversicherung und Reparaturkosten: Ein komplexer Fall aus Berlin
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall mit Ihrem Auto. Ihr Fahrzeug ist stark beschädigt, und die Reparaturkosten sind enorm. Sie rechnen damit, dass Ihre Kfz-Kaskoversicherung die Kosten trägt, doch die Sache entwickelt sich anders als erwartet. Dies ist die Kernproblematik in dem uns vorliegenden Fall, bei dem eine Klägerin gegen ihre Kaskoversicherung vor Gericht gezogen ist.

Direkt zum Urteil Az: 23 S 7/21 springen.

Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung
Die Klägerin verlangte eine Erstattung der Reparaturkosten für ihr beschädigtes Fahrzeug bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Allerdings hatte die Versicherung bereits vorprozessual eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs geleistet, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Ein über diesen Betrag hinausgehender Anspruch wurde von der Klägerin geltend gemacht.
Versicherungsbedingungen und Vertragsinterpretation
Die Kammer stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Erstattung der vollen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur dann gegeben sind, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und dies durch eine Rechnung nachgewiesen wird. Dieser Reparaturnachweis fehlte allerdings im vorliegenden Fall.
Keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung
Aufgrund der fehlenden Rechnung stützte sich die Kammer auf die Versicherungsbedingungen, die in solchen Fällen die Berechnung der Entschädigungszahlung in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts vorsehen. Genau diese Berechnung hatte die Versicherung bereits angewendet.
Rechtmäßigkeit der Versicherungsregelung
Die Kammer war der Ansicht, dass die Regelung der Versicherung, die Entschädigungszahlung nach dieser Berechnung vorzunehmen, weder überraschend noch wegen unangemessener Benachteiligung oder Intransparenz unwirksam ist. Daher wies sie die Berufung der Klägerin zurück.

Die Einzelheiten dieses Falles machen deutlich, wie wichtig es ist, die Bedingungen Ihrer Kfz-Kaskoversicherung genau zu kennen und zu verstehen. Ein sorgfältiges Lesen und Verstehen des Versicherungsvertrags kann Ihnen helfen, in einer Situation wie dieser eine fundierte Entscheidung zu treffen.


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