Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kaufvertrag und Werkvertrag – Was sind die Unterschiede

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Es gibt eine wahre Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen, mit denen sich ein Mensch im Verlauf seines Lebens konfrontiert sehen kann. Zu den gängigsten Verträgen gehören dabei der Kaufvertrag und der Werkvertrag, doch ist den wenigsten Menschen die genaue Abgrenzung zwischen diesen beiden Vertragsarten bekannt. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem rechtlichen Charakter, den diese beiden Vertragsarten innehaben. Auch die Rechte und Pflichten, die beide Vertragspartner bei diesen Verträgen aus gesetzlicher Sicht haben, sind nicht zwingend jedem Menschen geläufig. Das Wissen um die genauen rechtlichen Hintergründe ist jedoch immens wichtig, da nahezu jeder Mensch irgendwann einmal mit diesen beiden Verträgen konfrontiert wird.

[toc]

Hier in diesem Beitrag möchten wir auf die genauen Hintergründe der beiden Vertragsarten näher eingehen und dabei die Eigenheiten dieser Verträge näher beleuchten. Sie erfahren, welche Rechte Sie als Käufer gegenüber dem Verkäufer wahrnehmen können und welche Pflichten ein Verkäufer mit einem derartigen Vertrag eingeht. Zudem erfahren Sie auch, welche Formalanforderungen sowohl der Kauf- als auch der Werkvertrag gleichermaßen erfüllen muss und wann in der gängigen Praxis welcher Vertrag zur Anwendung kommt. Lesen Sie weiter, um Ihre Rechte zu erfahren und künftig bei dem Abschluss eines derartigen Vertrags rechtssicher gewappnet zu sein.
Bedeutung des Kauf- und Werkvertrages
(Symbolfoto: Lena Wurm/Shutterstock.com)

Der Kauf- und Werkvertrag spielt eine grundlegende Rolle im Geschäfts- und Wirtschaftsrecht und im täglichen Leben von Einzelpersonen und Unternehmen. Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem eine Partei (der Verkäufer) dem Käufer Eigentum an einer Ware übergibt, während der Käufer im Gegenzug eine Zahlung (den Preis) leistet. Dies ist die am häufigsten genutzte Vertragsart im Alltag, sei es beim Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder einem Fahrzeug.

Im Gegensatz dazu sieht ein Werkvertrag vor, dass eine Partei (der Auftragnehmer) für die andere Partei (den Auftraggeber) ein spezifisches Werk gegen Zahlung schafft oder e[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv