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D&O-Versicherung – Abrechenbarkeit der Kosten einer wissenschaftlichen Hilfskraft

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Die D&O-Versicherung und die Abrechenbarkeit von wissenschaftlichen Hilfskräften
In dem bemerkenswerten Fall, auf den wir uns in diesem Artikel konzentrieren, geht es um eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die Organmitglieder und leitende Angestellte vor Ansprüchen aufgrund von Fehlentscheidungen schützt. Die zugrundeliegende Fragestellung betrifft die Kosten einer wissenschaftlichen Hilfskraft, genauer gesagt, ob diese Kosten im Rahmen einer D&O-Versicherung abgerechnet werden können.

Ein Versäumnisurteil, das im April 2021 gefällt wurde, spielt eine zentrale Rolle in diesem Fall. Der Kläger, ein ehemaliges Vorstandsmitglied eines Unternehmens, wurde in mehreren gerichtlichen Zivilverfahren aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen angeklagt. Die Kosten für die Rechtsberatung, die er zur Verteidigung in diesen Fällen benötigte, inklusive der Beauftragung von wissenschaftlichen Mitarbeitern durch die Anwaltskanzlei, stehen im Mittelpunkt des Disputs.

Direkt zum Urteil Az: 2/8 O 91/21 springen.

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Versäumnisurteil und seine Auswirkungen
Das Versäumnisurteil wurde aufrecht erhalten und der Versicherer (die Verfügungsbeklagte) wurde angewiesen, dem ehemaligen Vorstandsmitglied (dem Verfügungskläger) Versicherungsschutz zu gewähren. Dies beinhaltete die Übernahme der Verteidigungskosten, die durch die Beauftragung einer Anwaltssozietät seit November 2020 entstanden waren, einschließlich der Kosten für den Einsatz von wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Überprüfung der Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte
Das Gericht bewertete die anfallenden Kosten für die wissenschaftliche Hilfskraft als gerechtfertigt und als Teil der durch die D&O-Versicherung abgedeckten Kosten. Damit wurde eine wichtige Klärung in Bezug auf die Kostenabdeckung durch D&O-Versicherungen getroffen.
Abweisung weiterer Ansprüche und Kostenverteilung
Während ein Teil des ursprünglichen Versäumnisurteils aufrecht erhalten wurde, wurden andere Aspekte des Antrags abgelehnt. Insbesondere wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die durch die Säumnis des Verfügungsbeklagten verursacht wurden.

Dieser Fall bietet eine wertvolle Einsicht in die Komplexität der D&O-Versicherung und wie sie[…]


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