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Rechtsanwälte Kotz GbR

Entschädigung wegen Benachteiligung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens

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Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: Ein Fall von Benachteiligung wegen Schwerbehinderung?
In einem aktuellen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln war die zentrale Frage, ob ein Bewerber wegen seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess benachteiligt wurde. Der Kläger, ein promovierter Hochschulabsolvent mit Schwerbehinderung und umfangreicher beruflicher Erfahrung, sah sich nach seiner Ablehnung für eine Position bei einem großen IT-Dienstleistungsunternehmen ungerecht behandelt. Er behauptete, dass seine Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle als „(Senior) Agile Coach/Agilist“ völlig ausreichend waren und dass seine Ablehnung aufgrund seiner Behinderung erfolgt sei.

Direkt zum Urteil Az: 11 Sa 1172/20 springen.

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Der Weg zur Klage
Nachdem der Kläger die Ablehnung seiner Bewerbung erhielt, machte er geltend, dass er aufgrund seiner Schwerbehinderung diskriminiert wurde und forderte eine Entschädigung. In dem Versuch, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bot der Kläger dem Unternehmen an, ihm zwei Monatsgehälter (insgesamt 10.000 Euro) als Entschädigung zu zahlen. Als das Unternehmen lediglich 2.500 Euro anbot, reichte der Kläger eine Klage beim Arbeitsgericht ein.
Erstes Urteil und Berufung
Zunächst wurde die Klage vom Arbeitsgericht Aachen abgewiesen. Der Kläger ließ sich davon jedoch nicht entmutigen und ging in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Köln. Dort wurde das vorherige Urteil aufgehoben und der Fall erneut verhandelt.
Das endgültige Urteil
In seiner endgültigen Entscheidung verurteilte das Landesarbeitsgericht Köln die Beklagte, eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro an den Kläger zu zahlen, zuzüglich Zinsen seit dem Tag der Klageeinreichung. Des Weiteren wurde bestimmt, dass der Kläger ein Viertel und die Beklagte drei Viertel der Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Dieser Fall zeigt, dass auch in heutigen Zeiten die Problematik der Diskriminierung bei der Arbeitsplatzvergabe noch präsent ist. Trotz aller Fortschritte im Bereich der Gleichberechtigung und Inklusion können sich behinderte Menschen immer noch mit Vorurteilen und Ungerechtigkeiten konfrontiert sehen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und für Chancengleichheit im Arbeitsmarkt zu sorgen.

Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Köln – Az.[…]


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