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Makler-Alleinauftrag – AGB-Regelung muss Beginn und Dauer genau bestimmen

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Die feinen Details eines Immobilienmaklervertrags
Eine vielschichtige rechtliche Auseinandersetzung rund um einen Immobilienmaklervertrag hat kürzlich das OLG Saarbrücken beschäftigt. Es handelte sich dabei um einen Maklervertrag zwischen einer Witwe und einer Immobilienagentur. Die Witwe hatte sich nach dem Tod ihres Ehemannes entschieden, ihr Anwesen zu verkaufen und erteilte der Agentur einen exklusiven Auftrag. Die Kontroverse entzündete sich an der Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrags durch die Witwe und den daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen.

Direkt zum Urteil Az: 5 U 72/22 springen.

Kündigung des Maklervertrags
Die Klägerin, eine Witwe, beendete den Maklervertrag, der am 11. November 2021 geschlossen wurde, durch Kündigung am 27. Januar 2022 zum 28. Februar 2022. Hierbei wurde die Wirksamkeit der Kündigung kontrovers diskutiert, da der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vorsah. Die Entscheidung des OLG Saarbrücken bestätigte jedoch, dass die Kündigung rechtskräftig war und der Vertrag somit wirksam beendet wurde.
Anspruch auf Abstandszahlung
Ein weiterer strittiger Punkt betraf den Anspruch der Immobilienagentur auf eine sogenannte Abstandszahlung. Die Agentur verlangte einen Betrag von 71.043,- Euro als Abstandszahlung, was jedoch von der Witwe abgelehnt wurde. Die Klägerin stritt den Anspruch der Agentur mit der Begründung ab, dass der Maklervertrag wirksam gekündigt worden war. Das Gericht folgte dieser Argumentation und wies den Anspruch der Beklagten ab.
Kosten des Rechtsstreits und Ausblick
Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass beide Parteien ihre eigenen Kosten tragen müssen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, mit der Möglichkeit für die Beklagte, die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden. Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil endgültig ist und keine weitere Berufung eingelegt werden kann.

Diese rechtliche Auseinandersetzung zeigt deutlich, wie komplex und nuanciert Maklerverträge sein können. Es verdeutlicht auch, wie wichtig es ist, Verträge sorgfältig zu prüfen und die Konsequenzen zu verstehen, bevor man sie abschließt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil sowohl für Makler als auch für Kunden als Orientierungshilfe dient, um ähnli[…]


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