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Löschung von Daten aus Ordnungswidrigkeitsverfahren

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VG Wiesbaden weist Klage ab
Ein Mann begehrt die Löschung seiner Daten aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren aus dem Jahr 2013. Damals wurde gegen ihn ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung festgesetzt. Obwohl der Bescheid rechtskräftig wurde, trat der Mann das Fahrverbot nicht an und verlangt nun, dass die Daten aus dem Verfahren gelöscht werden. Der Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden entschied jedoch, dass die Löschung nicht erfolgen kann, solange das Fahrverbot nicht vollstreckt wurde.

Direkt zum Urteil Az: 6 K 60/21.WI springen.

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Weigerung, Löschfrist anzuerkennen
Der Kläger wandte sich an das zuständige Regierungspräsidium Kassel und machte unter anderem die Verletzung seines Auskunftsrechts geltend. Die Behörde gewährte ihm zwar eine vollständige Auskunft über die gespeicherten Daten, verweigerte jedoch die Löschung. Als Begründung wurde angeführt, dass die Löschfrist bezüglich der Bußgeldakte erst mit Abschluss des Verfahrens zu laufen beginne. Da der Kläger das Fahrverbot jedoch nicht angetreten und die Vollstreckung somit noch nicht abgeschlossen sei, könne die Löschung nicht erfolgen.
Keine Vollstreckungsverjährung vorgesehen
In dem Urteil vom 13.08.2021 (Az.: 6 K 60/21.WI) stellte der Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden fest, dass es keine Vollstreckungsverjährung in Bezug auf das Fahrverbot nach § 25 StVG gibt. Die Verbotsfrist laufe erst ab dem Tag, an dem der Führerschein in die amtliche Verwahrung gelange. Dies sei bislang nicht geschehen, weshalb die Löschung der Daten aus dem Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht erfolgen könne.
Klage abgewiesen und Kostenauferlegung
Das Gericht wies die Klage des Mannes ab und entschied, dass er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Außerdem wurde das Urteil hinsichtlich der Kosten als vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, falls der Beklagte vor der Vollstreckung keine Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Fazit: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Wiesbaden stellt klar, dass eine Löschung von Daten aus Ordnungswidrigkeitsverfahren nur erfolgen kann, wenn das Verfahren vollständig abgeschlossen ist, also auch das Fahrverbot vollstreckt wurde.

Das vorliegende Urteil
VG Wiesbaden – Az.: 6 K 60/21.WI – Urteil vom 13.0[…]


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