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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigungsverzicht durch vorausgegangene Abmahnungen

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Streitfall Kündigung: Ein harter Kampf um Arbeitsverhältnisse
In diesem Fall geht es um ein intensives Auseinanderreißen von Arbeitsbeziehungen, die durch einen komplizierten Streit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geprägt sind. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen oder alternativ einer ordentlichen Kündigung beendet wurde. Die Streitigkeiten wurden vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ausgetragen.

Das betroffene Unternehmen, ein Teil einer GmbH, gliedert sich in zwei organisatorisch getrennte Bereiche. Einer beschäftigt sich mit traditioneller Elektrotechnik und Elektromaschinenbau, der andere mit der Entwicklung und dem Bau von Personal Computern. Hierbei wird das Arbeitsumfeld des Klägers, Herrn G., und der Geschäftsführung des Unternehmens skizziert.

Herr G., geboren 1980, verheiratet und Vater von drei Kindern, hat keinen qualifizierten Berufsabschluss und war von Mai 2007 bis Dezember 2018 für das Unternehmen tätig. Ob diese Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit zu bewerten ist, wird kontrovers diskutiert. Seit Januar 2019 besteht ein Arbeitsvertrag mit einem festen Bruttomonatsentgelt.

Direkt zum Urteil Az: 7 Sa 383/20 springen.

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Auseinandersetzungen im Vorfeld
Im Vorfeld der Kündigung gab es mehrere Auseinandersetzungen. Einerseits betrafen diese eine zugesagte Lohnerhöhung, die Herr G. nur gegen den Verzicht auf Elternzeit erhielt. Andererseits bekam Herr G. vier Abmahnungen, weil er negativ über seine Kollegen und Vorgesetzten gesprochen und sich geweigert hatte, andere Mitarbeiter einzulernen. Das Unternehmen argumentierte, Herr G. habe seine Position missbraucht und versucht, das Unternehmen unter Druck zu setzen, indem er drohte, Erziehungsurlaub zu nehmen, falls er nicht mehr Lohn erhalte.
Die Abmahnungen als Auslöser
Die Abmahnungen bilden den zentralen Auslöser für den vorliegenden Rechtsstreit. Sie beinhalteten verschiedene Vorwürfe gegen Herrn G., darunter die Aussage, dass niemand im Betrieb ihn ersetzen könne und dass sowohl die anderen Mitarbeiter als auch der Chef nur Fehler machten. Besonders strittig war eine Situation, in der er sich weigerte, neue Mitarbeiter einzulernen und grundlegende Arbeitsabläufe zu erklären.
Folgen und Auswirkungen der Auseinandersetzung
Der Konflikt führte schließlich zu einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung, gegen die Herr G. vor Gericht zog. Das Landesarbei[…]


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