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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einräumung eines kostenlosen Wohnrechts – Beweiswürdigung

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Familie in der Zwickmühle: Die Auseinandersetzung um Wohnrechte und Nutzungsentgelt
In einer außergewöhnlichen Familienangelegenheit ging es um einen Streit, der die Rechtsprechung des Landgerichts Cottbus in Anspruch nahm. Eine Mutter und ihre Tochter gerieten über die Nutzung eines gemeinsamen Hauses und die Zahlung eines Nutzungsentgelts in Konflikt. Das Eigenheim der Mutter besteht aus einem Erd- und Dachgeschoss, wobei die Mutter das Erdgeschoss bewohnt und die Tochter das Dachgeschoss. Die Mutter verlangte von ihrer Tochter ein monatliches Nutzungsentgelt für das von ihr bewohnte Dachgeschoss.

Die Mutter als Eigentümerin der Immobilie, hatte ursprünglich das gesamte Haus alleine genutzt. Doch nach der Renovierung und dem Ausbau des Dachgeschosses, in dem die Tochter nun residiert, entstand eine komplexe Situation. Beide Parteien haben Darlehen aufgenommen, um die Kosten der Renovierung und des Ausbaus zu decken. Interessanterweise wurde das Darlehen hauptsächlich von der Tochter bedient und getilgt. Dies hat zu einer verschärften Diskussion um die Forderung eines Nutzungsentgelts geführt.

Direkt zum Urteil Az: 2 O 133/20 springen.

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Der Streit um die Nutzungsgebühr
Die Mutter als Klägerin forderte ein monatliches Nutzungsentgelt von ihrer Tochter ab Oktober 2019. Die Tochter, also die Beklagte, lehnte dies jedoch ab. Dies führte dazu, dass die Mutter vor Gericht ging, um die Beklagte zur Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes zu verurteilen. Zudem forderte die Mutter die Räumung und Herausgabe des Dachgeschosses.
Darlehen und Eigentumsverhältnisse
Eine interessante Wendung in diesem Fall ist, dass die Darlehen, die zur Renovierung und zum Ausbau des Dachgeschosses aufgenommen wurden, hauptsächlich von der Tochter bedient und getilgt wurden. Dieses Detail könnte erheblichen Einfluss auf die Einschätzung der Forderung nach Nutzungsentgelt und der Wohnrechte haben.
Die Entscheidung des Landgerichts
Trotz der umstrittenen Forderungen und den schwierigen Eigentumsverhältnissen hat das Landgericht Cottbus entschieden, die Klage der Mutter abzuweisen. Die Tochter muss daher kein Nutzungsentgelt zahlen und das Dachgeschoss nicht räumen. Die Mutter trägt die Kosten des Rechtsstreits und die Tochter bleibt vorerst im Dachgeschoss wohnen.

Das vorliegende Urteil
LG Cottbus – Az.: 2 O 133/20 – Urteil vom 06.08.2021

1. Die Klage wird abgewiese[…]


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