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Arbeitnehmerkündigung dringende betriebliche Erfordernisse

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Arbeitnehmerkündigung: Schlüsselrolle betrieblicher Notwendigkeiten im Fall
In diesem komplexen Fall stand ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber aufgrund einer betrieblichen Kündigung vor Gericht. Das Herzstück des Disputs war die Gültigkeit der Kündigung und die Frage, ob dem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht. Der ledige, 57-jährige Kläger war seit 2006 bei einem Unternehmen tätig, das bundesweit in zahlreichen Filialen Schuh- und Schlüsseldienstleistungen anbietet und Produkte vertreibt. Eine bemerkenswerte Wendung nahm der Fall, als gegen den Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, was die Komplexität des Falles erheblich erhöhte.

Direkt zum Urteil Az: 6 Sa 78/21 springen.

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Ausgangslage: Massenentlassung und Insolvenz
Im Juli 2020 reichte das Unternehmen eine Massenentlassungsanzeige ein und kündigte dem Kläger ordentlich zum Ende des Jahres. Innerhalb desselben Monats legte der Kläger Klage gegen die Kündigung ein. Mit einem weiteren bemerkenswerten Vorfall im August 2020 wurde ein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eröffnet und die Verwaltung der Vermögenswerte übernommen.
Neuerliche Kündigung und Klage
Nach dem Start des Insolvenzverfahrens kündigte das Unternehmen dem Kläger ein weiteres Mal, diesmal zum 30. November 2020. Gegen diese Kündigung erhob der Kläger erneut Klage. Später bot das Unternehmen dem Kläger eine Stelle in einer anderen Stadt an, die er jedoch ablehnte.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied auf Berufung des Klägers, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 28. August 2021 nicht aufgelöst wurde. Somit war die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Die restliche Klage des Klägers wurde jedoch abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu gleichen Teilen auf beide Parteien aufgeteilt und eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.
Auswirkungen und Konsequenzen
Dieser Fall unterstreicht die Schlüsselrolle, die betriebliche Notwendigkeiten in der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielen können. Es zeigt auch, dass trotz der Insolvenz des Unternehmens und der daraus resultierenden Komplexität, die Rechte des Arbeitnehmers vor Gericht gewahrt werden können.

Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 6 Sa 78/21 – Urteil vom 07.09.2021

I. Auf die Berufung des Kläger[…]


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