Der Kampf einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen fortwährenden Zahlungsverzug
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Frankfurt steht im Mittelpunkt einer hitzigen juristischen Auseinandersetzung, die weit über die normalen Streitigkeiten hinausgeht, die häufig in Gemeinschaften von Immobilieneigentümern auftreten. Die Schlüsselfrage, die hier auf dem Prüfstand steht, ist die Autorität und das Recht einer Eigentümergemeinschaft, die Veräußerung eines Eigentums zu erzwingen, wenn der Eigentümer fortlaufend und hartnäckig seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Zentrum der Debatte steht ein Eigentümer, der trotz wiederholter Aufforderungen und Rechtsstreitigkeiten über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, seine fälligen Hausgeldvorauszahlungen und Sonderumlagen nicht bezahlt hat. Trotz Titulierung erfolgten regelmäßig keine Zahlungen, wodurch ein Teil der Forderungen durch Vollstreckungsmaßnahmen in die Mietansprüche getilgt werden konnte.
Direkt zum Urteil Az: 2-13 S 9/21 springen.
[toc]
Eigentumsrecht kontra Gemeinschaftsinteressen
Die Eigentümergemeinschaft hat mehrfach Rechtsmittel eingesetzt, um den Eigentümer zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen zu bewegen. Diese Anstrengungen mündeten in einer Eigentümerversammlung im März 2020, in der beschlossen wurde, die Entziehung des Wohnungseigentums des säumigen Zahlers zu veranlassen. Es entbrannte ein erbitterter Rechtsstreit, in dem der betroffene Eigentümer Berufung einlegte und bestritt, dass die Voraussetzungen für eine Entziehung vorlägen. Er behauptete, dass mildere Mittel nicht ausgeschöpft worden seien.
Technische Probleme und Fristen: Hindernisse auf dem Weg zur Gerechtigkeit
Der Fall wurde durch technische Probleme mit dem elektronischen Rechtsverkehr und die damit verbundenen Fristen kompliziert. Die Berufungsbegründung des Beklagten war fristgemäß am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist eingegangen, konnte jedoch wegen technischer Probleme nicht geöffnet werden. Das Gericht erhielt die Dokumente erst nach Ablauf der Frist, woraufhin der Beklagte hilfsweise um Wiedereinsetzung in die versäumte Frist bat.
Der unerbittliche Lauf der Justiz
Trotz der Einwände und der Berufung des Beklagten, entschied das Landgericht Frankfurt letztendlich zugunsten der Eigentümergemeinschaft. Das Gericht stellte fest, dass die wiederholte und fortwährende Nichtzahlung des Beklagten einen schweren Verstoß gegen die Pflichten eine[…]