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WEG – Anforderungen an ordnungsgemäße Jahresabrechnung

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Anforderungen an ordnungsgemäße Jahresabrechnung im Wohnungseigentumsrecht
In einem Rechtsstreit zwischen den Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat das Amtsgericht Tostedt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung und die Gültigkeit von Beschlüssen in der Eigentümerversammlung geprüft. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Frage, ob Abrechnungen rechnerisch und inhaltlich schlüssig sein müssen und welche Auswirkungen Fehler in der Abrechnung auf die Gültigkeit von gefassten Beschlüssen haben.

Direkt zum Urteil Az: 5 C 178/20 springen.

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Unklarheiten in der Verwalterabrechnung und Entlastung der Verwaltung
In der betroffenen WEG hatte die Hausverwaltung zur Eigentümerversammlung am 29.09.2020 eingeladen, um unter anderem über die Verwalterabrechnung 2019 und die Entlastung der Verwaltung abzustimmen. Die Kläger erhoben nach der Eigentümerversammlung Anfechtungsklage gegen die gefassten Beschlüsse, da ihrer Ansicht nach die Abrechnung unschlüssig und fehlerhaft sei. Insbesondere bemängelten sie, dass der Stand und die Entwicklung der Bankkonten nicht berücksichtigt worden seien, sowie Fehler in der Darstellung der Instandhaltungsrücklage und fehlende Angaben zu Einnahmen und Abgängen.
Entscheidung des Amtsgerichts: Beschlüsse für ungültig erklärt
Das Amtsgericht Tostedt entschied mit Urteil vom 14.09.2021, dass die Beschlüsse zu TOP 1 (Verwalterabrechnung 2019 und Entlastung der Verwaltung) und TOP 3 (Entlastung der Verwaltungsbeiräte) der Eigentümerversammlung für ungültig zu erklären sind. Das Gericht bemängelte somit ebenfalls, dass die Jahresabrechnung unschlüssig und fehlerhaft war und damit nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung entsprach. Die Kosten des Rechtsstreits wurden den Beklagten auferlegt.
Bedeutung des Urteils für Wohnungseigentümergemeinschaften
Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung im Wohnungseigentumsrecht. Eine unschlüssige oder fehlerhafte Abrechnung kann dazu führen, dass Beschlüsse, die auf ihr basieren, für ungültig erklärt werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist es daher wichtig, solche Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten oder Fehlern mit der Verwaltung oder ggf. der Hausverwaltung zu klären, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Das vorliegende Urteil
AG Tostedt – Az.: 5 […]


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