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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzansprüche gegen delikts- und geschäftsunfähige Person

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Nachbarschaftsstreit eskaliert: Schadensersatzforderungen gegen Pferdepensionsbetreiber zurückgewiesen
In einem jüngsten Fall, der vor dem Landgericht Wuppertal (LG Wuppertal) ausgetragen wurde, stritten die Parteien über Unterlassungsansprüche aufgrund von Äußerungen der Beklagten in Bezug auf die Pferdepension der Kläger. Der Hauptstreitpunkt betraf die angebliche Missachtung der Tierhaltungsvorschriften durch die Kläger, welche von der Beklagten behauptet wurden.

Die Kläger, die eine Pferdepension betreiben, und die Beklagte, die Eigentümerin eines benachbarten Hofgeländes ist und Milchkühe hält, sind Nachbarn. Die Kontroverse begann, als die Beklagte verschiedene Bemerkungen über den Hof der Kläger sowohl gegenüber den Klägern als auch gegenüber anderen Nachbarn und dem Veterinäramt äußerte. Sie warf den Klägern vor, ihre Tiere nicht ausreichend zu versorgen, keine ausreichenden Kenntnisse über die Tierhaltung zu haben und keinerlei Interesse an ihren eigenen Tieren zu zeigen. Außerdem beschuldigte sie die Kläger, ihre Pferdepension sei verschmutzt und von einer Rattenplage befallen.

Direkt zum Urteil Az: 1 O 91/18 springen.

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Beschuldigungen eskalieren zu Anschuldigungen und Anzeigen
Die Vorwürfe der Beklagten eskalierten, als sie den Klägern vorwarf, die Einsteller dazu zu ermutigen, über ihr Grundstück zu reiten, und sie bei den Behörden anzeigte. Sie behauptete gegenüber dem Veterinäramt, dass die Kläger die Pferde durch mangelnde Fütterung quälen würden, und meldete dies am 27.10.2017 an das Veterinäramt T. Daraufhin fand eine Betriebskontrolle statt, die jedoch keine Beanstandungen ergab.
Offizielle Untersuchung findet keine Beweise für die Vorwürfe
Entgegen der Behauptungen der Beklagten stellte das Veterinäramt fest, dass der Pflege- und Ernährungszustand der Tiere nicht zu beanstanden war und alle Räumlichkeiten und Unterstände einen ordentlichen Eindruck machten. Trotz dieser Ergebnisse beharrte die Beklagte auf ihren Behauptungen und kündigte an, der Landwirtschaftskammer Bericht zu erstatten.
Gerichtliche Entscheidung: Kein Schadensersatz für Kläger
Die gerichtliche Entscheidung fiel zugunsten der Beklagten aus. Das Landgericht Wuppertal wies die Klage der Kläger ab und ordnete an, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Kläger die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vol[…]


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