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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ruhen Krankengeldanspruch bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit

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Der Fall einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit: Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch
Es geht um eine Angelegenheit, die im Alltag vieler Arbeitnehmer aufkommen kann und ernsthafte Konsequenzen für deren finanzielle Situation hat. Ein Arbeitnehmer wurde arbeitsunfähig und stellte einen Antrag auf Krankengeld. Alles verlief zunächst reibungslos, bis eine verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit zur Debatte stand. Die Frau hatte ihre Folgebescheinigung verspätet eingereicht, woraufhin ihre Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes für einen bestimmten Zeitraum einstellte. Sie argumentierte, dass sie über die genauen Fristen und die Konsequenzen einer verspäteten Einreichung der Bescheinigung nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung und welche Rolle spielt das Wissen um die Regeln und Pflichten?

Direkt zum Urteil Az: L 5 KR 136/21 springen.

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Missverständnisse und die Folgen
Die Betroffene, geboren im Jahr 1984, wurde im März 2020 arbeitsunfähig geschrieben. Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums im April bewilligte die Krankenkasse das Krankengeld. Bei der Weitergabe einer Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gab es jedoch Verzögerungen. Die Bescheinigung ging erst einige Tage nach der im Brief der Krankenkasse genannten Frist ein. Die Frau wies darauf hin, dass sie die Frist nicht gekannt und die Informationen verwirrend gefunden habe.
Ablehnung des Widerspruchs und Einschaltung des Gerichts
Die Krankenkasse hielt jedoch an ihrer Entscheidung fest und lehnte den Widerspruch der Frau ab. Sie legte daraufhin Klage beim Sozialgericht Regensburg ein und führte an, dass sie nicht ausreichend über die Rechtsfolgen einer verspäteten Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgeklärt worden sei. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Aufklärungspflichten seitens der Krankenkasse und wies die Klage ab.
Berufung und weitere Entwicklungen
Die Klägerin legte Berufung ein und verwies auf ihre bisherigen Ausführungen. Das Gericht wies jedoch auf die geringen Erfolgsaussichten hin. In der Zwischenzeit wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin eröffnet. Trotz der angespannten Situation blieb sie dabei, dass die Krankenkasse ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei. Die endgültige Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts steht noch aus.

Die Lehre aus diesem Fall ist klar: Es ist von großer Bedeutung, sich als […]


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