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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens

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Führerscheinentzug und ärztliches Gutachten: Ein Fall aus der Praxis
Im Zentrum dieses Falls steht eine portugiesische Staatsangehörige, wohnhaft im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Main-Spessart und Inhaberin einer portugiesischen Fahrerlaubnis. Nachdem sie im August 2020 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt wurde, erging eine Anordnung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens bezüglich ihrer Fahrtüchtigkeit. Sie wehrte sich gegen diese Anordnung, da sie ihrer Ansicht nach nicht durch Drogenkonsum im Straßenverkehr auffällig geworden war. Dieses interessante Zusammenspiel von Strafrecht, Verwaltungsrecht und persönlichen Rechten führte zu einer bemerkenswerten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Direkt zum Urteil Az: 11 CS 21.2064 springen.

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Die Ursache des Konflikts
Die betroffene Fahrerin wurde im Juli 2020 mit einem halben angezündeten Joint sowie kleineren Mengen Marihuana und Amphetamin in ihrem Auto aufgegriffen. Daraufhin erging vom Amtsgericht Ettenheim ein Strafbefehl, welcher im September 2020 rechtskräftig wurde. Das Landratsamt reagierte darauf mit der Forderung nach einem ärztlichen Gutachten zur Klärung der Fahreignung der Frau, wobei insbesondere der Konsum von Betäubungsmitteln zu untersuchen war.
Die Antwort der Fahrerin
Die Antragstellerin wehrte sich gegen diese Anordnung und gab an, keine Drogenkonsumentin zu sein. Die aufgefundenen Drogen hätten sie für einen Bekannten aufbewahrt. Zudem sei sie nicht durch Drogenkonsum im Straßenverkehr aufgefallen. Daher hielt sie die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens für unverhältnismäßig.
Eine überraschende Wendung
Nach mehreren Gerichtsentscheidungen fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im September 2021 einen bemerkenswerten Beschluss: Die aufschiebende Wirkung der Klage wurde wiederhergestellt und der Antragsgegner verpflichtet, den Sperrvermerk auf dem Führerschein der Antragstellerin zu entfernen. Zudem wurde der Antragsgegner dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
Die Folgen des Beschlusses
Diese Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat weitreichende Folgen für die betroffene Fahrerin, das Landratsamt und eventuell auch für zukünftige ähnliche Fälle. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtspraxis in solchen Fällen in Zukunft aussehen wird.

Das vorliegende Urteil


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