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Verkehrsunfall wegen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt – Strafzumessung

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Verheerende Konsequenzen der Ablenkung durch Mobiltelefon am Steuer
In einer traurigen Kette von Ereignissen führte die Verwendung eines Mobiltelefons während der Fahrt zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein Mercedes Benz CLA 250, gesteuert von dem Angeklagten, fuhr über die erlaubte Geschwindigkeitsgrenze und kollidierte mit einer Mutter und ihren beiden Töchtern, die auf ihren Fahrrädern unterwegs waren. Während er Nachrichten auf seinem Handy las und darauf antwortete, verlor der Angeklagte die Kontrolle über das Fahrzeug und nahm ein katastrophales Unglück in Kauf.

Direkt zum Urteil Az: 5 Ns 8/21 springen.

Handy am Steuer: Eine fahrlässige Entscheidung mit tragischen Folgen
Die Richtung, in die der Angeklagte fuhr, war klar: die Straße aus… in Richtung… mit einer Geschwindigkeit von 85 bis 100 km/h, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen 274 auf 70 km/h begrenzt war. Die Mutter und ihre beiden Töchter, die auf ihren Fahrrädern dieselbe Straße am rechten Fahrbahnrand befuhren, ahnten nicht, was auf sie zukommt.
Verheerende Kollision aufgrund von Ablenkung
Um 13:15:56 Uhr erhielt der Angeklagte eine Whatsapp-Nachricht von seiner damaligen Freundin. Beim Lesen und Beantworten der Nachricht verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und bemerkte die vor ihm fahrenden Radfahrerinnen zu spät. Die Kollision war unausweichlich. Ein trauriger Beweis dafür, wie riskant die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sein kann.
Verurteilung aufgrund von fahrlässiger Tötung und Körperverletzung
Als Konsequenz wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, aber das Landgericht Paderborn (Az.: 5 Ns 8/21) verwies die Berufung am 05.10.2021 zurück und reduzierte die Strafe auf 1 Jahr und 9 Monate.
Übernahme der Kosten des Verfahrens
Neben der verhängten Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte dazu verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens und die entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte vier Fünftel seiner eigenen notwendigen Auslagen im Berufungsrechtszug sowie die den Nebenklägern im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt. Nur ein Fünftel der Kosten fiel der Staatskasse zur Last.

Diese traurige Geschichte ist eine deutliche Eri[…]


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